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Verfasst am: 20.07.06, 09:15 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung bei zwei Tätigkeiten
Hallo,
eine Frage zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
angenommen jemand ist hauptberuflich als Konstrukteur im Büro beschäftigt und arbeitet gleichzeitig nebenbei freiberuflich in eigener Praxis als Heilpraktiker (z.B. 3-4h/Woche). Diese Person wird nun krank und kann die Bürotätigkeit nicht mehr ausüben, könnte aber evtl. die Tätigkeit als Heilpraktiker noch ausüben. Bekommt diese Person nun etwas von der Berufsunfähigkeitsversicherung oder ist sie verpflichtet, sich mit der freiberuflichen Heilpraktikertätigkeit über Wasser zu halten?
Vielen Dank im Voraus,
neutrino
kommt drauf an ,welcher beruf im versicherungsantrag angegeben wurde. enthält der bu vertrag eine verweisungsklausel? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Als Beruf ist die Bürotätigkeit angegeben. Der Vertrag enthält bei dieser Art der Tätigkeit (Gefahren sehr gering, also wenn diese Bürotätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann, kann auch keine andere, dem sozialen Status entsprechende und ähnlich bezahlte Tätigkeit mehr ausgeführt werden) keine Verweisungsklausel.
wenn der versicherungsfall gemäss den bedingungen eingetreten ist, erhält die versicherte person die vereinbarten leistungen. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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