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Verfasst am: 12.07.06, 13:28 Titel: Falsche daten bei Online Anmeldung
Hallo erst mal,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir in Folgender Situation weiterlfen
Eine person A (15 Jahre alt) meldet sich bei einem SMS-Dienst X im Internet an
Person A macht falsche Angaben
also geburtsdatum so eingestellt das die Person über 18 ist
Falsche Angaben zur Person und zu Addresse gemacht
nur die e-mail stimmt bei der eingabe.
Person A kehrt nie wieder auf die Seite des SMS-Dienstes X zurück und vergisst ihre anmeldung bei dem Dienst
nach einem halben Jahr möchte X die gebühr für seinen Dienst einziehen.
A jedoch streitet ab sich dort angemeldet zu haben
X sendet A die anmeldedaten inkl. IP-Addresse von A
A versucht X zu erklären das A zu dem Zeitpunkt erst 15 war, darauf verlnagt X
die Ausweis Kopie von A und schadensersatz ansprüche die etwas geringer (ca vier fünftel der Gebühr) als die gebühr für den nichtgenutzen Dienst (von X) anfallen
was sollte die Person A tun, ist A bisher richtig vorgegangen
Ich hoffe es ist allgemein genug gehalte, wenn nicht könnt ihr noch tips geben
nach einem halben Jahr möchte X die gebühr für seinen Dienst einziehen.
A jedoch streitet ab sich dort angemeldet zu haben
Cool, endlich mal ein zweiter Betrug - leider nur Versuch - hinterher...
Scherz beisiete, das Thema ist bis zur Erschöpfung durchgekaut, bitte einfach die Suchfunktion nutzen (minderjährig und internet oder sms) und lesen, wider Erwarten dann noch offene Fragen werden gerne beantwortet...
Also ich hab mir nun ein paar ähliche Fälle durchgelesen
Betrug hin oder her
für was sollte Person A nun schadensersatz zahlen, selbst auf der Rechnung von X wird dargestellt das A den Dienst nicht benutzt hat, somit entstand für das Unternehmen ein sehr geringer finanzieller schaden, der vieleicht nur wenige Cents beträgt
Was würde es denn X bringen die Minderjährige Person A anzuzeigen?
Die Anwaltskosten für X wären höher als der Tatsächliche Schaden den das Unternehmen erlitten hat
Also ich hab mir nun ein paar ähliche Fälle durchgelesen
Zitat:
für was sollte Person A nun schadensersatz zahlen, selbst auf der Rechnung von X wird dargestellt das A den Dienst nicht benutzt hat, somit entstand für das Unternehmen ein sehr geringer finanzieller schaden, der vieleicht nur wenige Cents beträgt
Im Streitfall hätte X nachzuweisen, welcher Schaden entstanden ist.
Zitat:
Was würde es denn X bringen die Minderjährige Person A anzuzeigen?
Genugtuung, reine Genugtuung, vielleicht mit einer Prise Schadenfreude.
Zitat:
Die Anwaltskosten für X wären höher als der Tatsächliche Schaden den das Unternehmen erlitten hat
Für die Strafanzeige erfordert es keinen Anwalt, das gehr mehr oder weniger formlos bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle...
Für die Strafanzeige erfordert es keinen Anwalt, das gehr mehr oder weniger formlos bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle...
Aber der Angestellte der dies für das Unternehmen macht, wovoan ich aus gehe, kostet das Unternehmen in diesem kurzen Zeitraum mehr, als der tatsächliche Sachschaden
Zitat:
Im Streitfall hätte X nachzuweisen, welcher Schaden entstanden ist.
Kann man von X verlangen, dass er A den Sachschaden nachweisst, schon bevor es zu einer Strafanzeige kommt ?
Und was darf X überhaupt alles als Schaden bezeichnen, wenn er eine Schadenforderung stellt ?
Wenn A die Anmeldung in einem Internetcafee gemacht hätte, könnte es da auch zu einer Strafanzeige auf A kommen? Denn A hatte nur eine korrekte e-mail Addresse angegeben.
Könnte X den betreiber des e-mail Anbieters auffordern die Daten seiner Anmeldung preiszuguben inklusiver damaliger IP-Addresse.
X lockt ja gerade zu das man Sie betrügen soll.
Denn es ist ja wohl kein Problem sich in einem Internetcaffee an einen Rechner zu setzen und sich eine neue e-mail Addresse anzulegen ohne genauere Daten zu hinterlegen.
Das einzige was man herausfinden könnte wäre ja eine IP aus dem Internetcaffee.
Sicher wäre es Betrug aber, es kann so gut wie niemand nachweisen oder irre ich mich da ?
Aber A hatte ja eigentlich nie vor X zu betrügen, da die anmeldung mehr oder weniger ein Versehen ist
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