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Wer klagt, soll zahlen

 
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Hans-Jochen Lippold
Gast





BeitragVerfasst am: 22.11.04, 11:04    Titel: Wer klagt, soll zahlen Antworten mit Zitat

Ich bin hier wahrscheinlich nicht an der richtigen Stelle, bitte ggf. an der richtigen Stelle einordnen, aber ein Forum für Allgemeines habe ich leider nicht gesehen.

Bezugnehmend auf diesen Artikel bin ich etwas verwirrt, denn als ich vor ein paar Jahren gegen einen Kunden geklagt habe, musste ich im Vorfeld bereits eine Zahlung an das Gericht leisten.

Was hat es mit dieser Forderung auf sich, welche Veränderungen wären damit verbunden und würde eine solche "Praxisgebühr für Gerichte" tatsächlich die erwünschte Wirkung erzielen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen darf man hier Strafrecht und Zivilrecht nicht vermischen.
Es ist wohl eher an den Fall gedacht, daß jemand ständig "alles und jeden" anzeigt.
Oder an Leute, die wegen eines Knöllchens durch 3 Instanzen gehen wollen.
Im Zivilrecht ist der bestehende Gerichtskostenvorschuß sicherlich eine ausreichende Hürde für "Prozeßhanseln".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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