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Beitrag Krankenversicherung für Hausfrauen???

 
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Anna
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 19:43    Titel: Beitrag Krankenversicherung für Hausfrauen??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin verheiratet und mein Mann ist privat versichert. Ich möchte gerne eine kleine Nebentätigkeit ausüben -> 1 x die Woche Haushaltshilfe für 1 Stunde, insgesamt also 4 Stunden im Monat.

Ich bekomme hierfür 40 Euro bezahlt.

Frage: Bin ich eigentlich über meinen quasi "Arbeitgeber" (die Familie, bei der ich im Haushalt helfe) sozialversichert oder muss ich mich in diesem Fall selbst versichern? bzw. muss mich mein Mann versichern? Ich bin nicht in einem Angestelltenverhältnis und auch nicht arbeitslos gemeldet; also sozusagen "Hausfrau" und will halt langsam wieder anfangen zu arbeiten.

Wie bin ich versichert bzw. wer muss den Beitrag leisten?

Vielen Dank für jeden Tip.

Viele Grüße...

A.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 19:49    Titel: Re: Beitrag Krankenversicherung für Hausfrauen??? Antworten mit Zitat

Sie müssen sich selbst um Ihre Versicherung kümmern, solange das Gehalt nicht über 400 Euro liegt. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, muß der Arbeitgeber eine bestimmte Pauschale bezahlen, und um den Betrag verringert sich dann Ihr eigener Krankenkassenbeitrag. Das ist aber nur sehr wenig, rund 100 Euro werden Sie immer noch selbst zahlen müssen.

Allerdings können Sie sich im beschriebenen Fall gar nicht gesetzlich versichern, wenn Sie es nicht schon jetzt sind. In diesem Fall sollten Sie sich privat versichern, der Arbeitgeber muß dann die Pauschale nicht zahlen.
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Anna
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 19:54    Titel: Re: Beitrag Krankenversicherung für Hausfrauen??? Antworten mit Zitat

Danke sehr Smilie das ging schnell.

Muss ich in jedem Fall den KV-Beitrag zum größten Teil selbst tragen?
Auch wenn ich zum Beispiel ein Minijob annehmen würde auf 300 Euro-Basis?

Ich bin zur Zeit gesetzlich versichert, weil ich Erziehungsgeld beziehe und vor meinem Erziehungsurlaub arbeitslos war.Von daher könnte ich mich doch ab Januar gesetzlich versichern?

Welches wäre dann die Bemessungsgrundlage?
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Rolf
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 19:55    Titel: Re: Beitrag Krankenversicherung für Hausfrauen??? Antworten mit Zitat

Lachen
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 21:02    Titel: Re: Beitrag Krankenversicherung für Hausfrauen??? Antworten mit Zitat

Die Bemessungsgrundlage wären mindestens 805 Euro, das ist der gesetzliche Mindestsatz für freiwillig Versicherte. Sehr oft ist aber in der Satzung geregelt, daß bei privat versicherten Ehegatten die Hälfte des Einkommens des Ehegatten als Bemessungsgrundlage gilt. Dazu sollten Sie Ihre Krankenkasse fragen.

Soweit der Arbeitgeber aus einer geringfügigen Beschäftigung bereits Pauschalbeiträge zahlt, muß das berücksichtigt werden. Aber wie gesagt, das macht nur recht wenig aus.

Am billigsten wäre es für Sie, wenn Sie knapp über 400 Euro verdienen, dann kann man schon für etwa 5 Euro krankenversichert sein. ("Gleitzone").

Mehr dazu steht bei

www.minijob-zentrale.de
www.bmgs.bund.de
www.400-euro.de

und bei vielen Krankenkassen auf den Internetseiten.
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