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Verfasst am: 11.07.06, 06:06 Titel: Reinigung und Pflege Vorfluter im öffentlichen Bereich
Hallo,
ich hoffe, dass ich mit meinem Thema hier richtig bin, ansonsten mal Hinweise wo es rechtlich einzuordnen ist.
Also:
Person A hat sein Eigenheim auf privaten Grund stehen. Dieses Grundstück grenzt an einer Seite an einen sog. Vorfluter. Das ist ein kleiner Graben, welcher etwas Wasser führt.
Ein Teil der Böschung gehört noch zum Grundstück der Person A.
Der Rest des Vorfluters ist öffentliches Gebiet (Stadt).
Nun ist der Vorfluter völlig mit Gräsern und Unkräutern zugewuchert und das Unkraut wächst auf das Grundstück der Person A.
Desweiteren fängt der Vorfluter aufgrund des behinderten Wasserdurchflusses langsam an zu stinken.
Nun die Frage:
Ist denn die Stadt/Stadtverwaltung verpflichtet, diesen Vorfluter in gewissen Abständen zu reinigen? Wenn ja in welchen?
Wo kann man denn eine gesetzliche Grundlage finden?
Die Rechtsgrundlagen sind meist in den Satzungen der zuständigen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden zu finden. Regelmäßige "Gewässerschauen" und Kontrollen sollen in einigen Gebieten verbreitet sein.
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