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vor dem Sozialgericht wurde ein Fall abgeschlossen.
Nun wurden einige Stellungnahmen und andere Daten in der Akte angesammelt.
Kann man die Akte löschen lassen?
Hi,
nein, eine Gerichtsakte wird nach der AktO archiviert und für bestimmte Fristen aufbewahrt, erst danach vernichtet. Aber keine Sorge: es bekommt nicht jeder Einsicht in die Akte eines abgeschlossenen Verfahrens und wenn, muss auf jeden Fall das Sozialgeheimnis gewahrt bleiben.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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