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Anjasprobleme FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 23.07.06, 09:19 Titel: MwSt-Rechnung als Kopie ??? |
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Erkennt das Finanzamt eine Rechnung die als Kopie vom Verkäufer gesendet wird an ?? wegen der Vorsteuer?
orginal ist z.B. auf dem Postweg verloren gegangen..Verkäufer kann aus techn. Gründen --wegen Software beim 2 .Ausdruck nur Kopie ..ausdrucken.
Danke !
Anja |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 23.07.06, 11:55 Titel: |
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Ist es nicht sinnvoller, das im konkreten Fall mit dem Finanzamt zu klären? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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dimiator FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 192
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Verfasst am: 23.07.06, 17:18 Titel: |
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Eine Rechnungskopie wird meiner Kenntnis nach vom FA in den Fällen, die den Vorsteuerabzug betreffen nie anerkannt. Das Original muss schon her! _________________ Durch die "Rechtschreibreform" der Einkommensteuerrichtlinien wird sicherlich alles einfacher. |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 23.07.06, 17:56 Titel: |
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Wie hoch ist denn der Rechnungsbetrag?
Haben Sie einen Nachforschungsauftrag bei der Post ( geht natürlich nur zeitnah) gestellt? _________________ Gruß
Heide |
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Anjasprobleme FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 23.07.06, 17:59 Titel: Rechnungskopie |
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ca. 260,-
Nachforschung bei der Post ist zwecklos da ein normaler Brief ( kein Einschreiben ).
Anja |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 23.07.06, 20:17 Titel: |
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Wenn die Rechnung auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Man könnte als "Beweis" für die Echtheit auch den zugehörigen Schriftwechsel mit einreichen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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newbe41 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 258 Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 23.07.06, 20:24 Titel: |
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| mitternacht hat folgendes geschrieben:: | | Wenn die Rechnung auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Man könnte als "Beweis" für die Echtheit auch den zugehörigen Schriftwechsel mit einreichen. |
Hi,
und die Abbuchung der Bank. (Kontoauszug)
AleXander _________________ Nette Grüße
Alexander |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 23.07.06, 21:35 Titel: |
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Ich glaube auch nicht, dass das FA bei einer so geringen Summe Schwierigkeiten machen wird.
Hinweis: man kann auch ohne Einschreiben einen Nachforschungsauftrag erteilen. Klappt zwar meist nicht, aber Sie haben "was in der Hand". Geht aber nur zeitnah! _________________ Gruß
Heide |
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tolledeu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.07.06, 09:24 Titel: |
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Hallo,
lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten auf der Rechnung mit Unterschrift und Stempel bestätigen, dass dieser Zweitausdruck mit dem Original identisch ist und die Rechnung wird anerkannt.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant. |
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Anjasprobleme FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 24.07.06, 09:32 Titel: Danke !!! |
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Vielen Dank für die vielen Antworten !!
Klasse Forum !
Anja |
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