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Wieso trauen sich eigentlich die wenigsten Bürger direkt beim Finanzamt
anzurufen und zu fragen. Das kostet ein paar Cent und nimmt 5 Minuten Zeit in
Anspruch.
In diesem Thread können wir vermutlich tagelang über Pro und Contra diskutieren.
Aus dem Bauch heraus:
Wenn die Gesellschaft dass von Ihrem Ges-Geschäftsführer verlangt, dann schon.
Muss schriftlich bestätigt werden.
Auf der anderen Seite braucht dieser Gesellschafter nicht diese Umschulung um seinen Beruf auszuüben. Deshalb muss er dazu verpflichtet werden. _________________ "Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
Wieso trauen sich eigentlich die wenigsten Bürger direkt beim
Auf der anderen Seite braucht dieser Gesellschafter nicht diese Umschulung um seinen Beruf auszuüben. Deshalb muss er dazu verpflichtet werden.
Das stimmt nicht ganz. Ein GS-GF kann sehr wohl eine Umschulung zu einem Steuerfachangestellten machen, solange es für die Belange der GmbH von Bedeutung ist.
Außerdem könnte man, um verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden - einen Gesellschafterbeschluss verfassen, darüber, dass die GmbH die Umschulungskosten für ihren GS-GF übernehmen wird. Wenn es sich beim dem GS-GF um einen beherrscheinden GS-GF handelt - wäre es wichtig, dass dieser Beschluss nicht rückwirkend erfolgt und dass es eine klare und eindeutige Aussagen enthält.
Aber eigentlich ist das wirklich überflüssig, denn grds. ist jede Umschulungsmaßnahme, die den Geschäftsbetrieb der GmbH zu fördern bestimmt ist, eine BA!
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