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meine Vermieterin und Bekannte hat ein rechtliches Problem.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
In wie weit ist es rechtlich, dass das Jugendamt
sich weigert, sich an den Unkosten einer Internatsunterbringung zu beteiligen,
wenn es sich dabei um ein kirchliches Internat handelt?
Für die alleinerziehende Mutter und auch den 14. jährigen Sohn
hat sich die räumliche Trennung positiv ausgewirkt,
auch sichtbar auf die Schulnoten des Kindes.
Das Internat bietet viele Vorteile für die persönliche Entwicklung
des Jungen, Hausaufgabenbetreuung und vielfältige Angebote
zur Freizeitgestaltung.
Welche Möglichkeiten gibt es weitere finanzielle Unterstützung,
auch für die Unkosten des Internats, zu erhalten?
Die alleinerziehende Mutter (sie hat noch einen 4 jährigen Sohn)
müsste ohne eine weitere Unterstützung noch einen zusätzlichen
Job annehmen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.07.06, 21:00 Titel:
Ein Internat mag gut sein für den Sohn, oder eine Schule in Fußwegnähe schlecht für ihn (und ein Verbleiben zu Hause).
Zunächst aber müsste nicht die Güte des (kostenintensiven) Internats nachgewiesen werden oder glaubhaft gemacht, sondern der gravierende Nachteil der nahen Schule und des Daheimbleibens, bevor Kosten für eine Alternative übernommen werden können.
Z.B. mittels Attesten von behandelnden Ärzten und Psychologen. Denn dass mir eine Kur an der Nordsee besser bekommt als Arbeit in Berlin, das glaubt ja jeder:-)
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