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Verlosung - Gewinner anwesend?

 
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neville
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 01:44    Titel: Verlosung - Gewinner anwesend? Antworten mit Zitat

Wir haben hier heute über eine Verfahrensfrage für eine Verlosung gestritten:

Muss bei einer Verlosung der Gewinner anwesend sein und ist es bei Nichtanwesenheit rechtens, einfach solange zu ziehen bis ein Gewinner im Raum ist?

Ist es sinnvoll, dies vorher (per AGB oä) zu klären oder müssen wir dies den Teilnehmern vorher mitteilen? Was passiert wenn wir die AGB weglassen?

Herzlichen Dank.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 12:42    Titel: Re: Verlosung - Gewinner anwesend? Antworten mit Zitat

neville hat folgendes geschrieben::
Muss bei einer Verlosung der Gewinner anwesend sein


Ja, deswegen sind jeden Samstag auch 10 Millionen Leute auf dem Weg ins Studio zur Ziehung der Lottozahlen. Lachen

neville hat folgendes geschrieben::
und ist es bei Nichtanwesenheit rechtens, einfach solange zu ziehen bis ein Gewinner im Raum ist?


Bei einer "Verlosung" kann man die Bedingungen völlig frei festlegen. Sie können auch sagen "wir ziehen so lange, bis die Freundin meines Schwagers gezogen wird". Es darf nur nicht über die Bedingungen irregeführt werden (etwa, wenn man für die Teilnahme einen Einsatz bezahlen muß - klassisches Beispiel: Tombola auf der Weihnachtsfeier -, aber realiter schon a priori gar keine Gewinnchance hat).

neville hat folgendes geschrieben::
Ist es sinnvoll, dies vorher (per AGB oä) zu klären oder müssen wir dies den Teilnehmern vorher mitteilen?


Sinnvoll ist das schon, s.o. Vor allem gibt es dann keinen Streit. Cool

neville hat folgendes geschrieben::
Was passiert wenn wir die AGB weglassen?


Dann gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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neville
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.07.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir also nichts festlegen und dann einfach solange weiterziehen bis wir einen anwesenden Gewinner haben - das ist in Ordnung?

Kann ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein, das riecht nach Willkür.


Die Verlosung findet statt unter verdienten Mitarbeitern und wir möchten einerseits niemanden mit Regeln nerven, andererseits aber auch niemanden zwingen, zur Verlosung selbst zu kommen.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

1. http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
2.
neville hat folgendes geschrieben::
... andererseits aber auch niemanden zwingen, zur Verlosung selbst zu kommen.
Dann lassen Sie es doch.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

neville hat folgendes geschrieben::
das riecht nach Willkür.


Warum machen Sie es sich denn selber schwer? Wenn vorab die Regel festgelegt wird "der Preis wird unter den bei der Ziehung Anwesenden ausgelost", sollte doch alles vorab klar sein.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 17:36    Titel: Re: Verlosung - Gewinner anwesend? Antworten mit Zitat

neville hat folgendes geschrieben::
Wir haben hier heute über eine Verfahrensfrage für eine Verlosung gestritten:

Muss bei einer Verlosung der Gewinner anwesend sein und ist es bei Nichtanwesenheit rechtens, einfach solange zu ziehen bis ein Gewinner im Raum ist?


Mit einem genehmigungslosen Drauflosverlosen macht man sich strafbar:

"Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 287 StGB.

Wenn man dagegen einen Preis für die Vornahme einer bestimmten Handlung ( z.B. Lösen eines Kreuzworträtsels) ausgelobt hat, dann gilt das Gesetz - danach ist man an sein Preisversprechen gebunden, § 657 BGB.

"Ist die Handlung von mehreren gleichzeitig vorgenommen worden, so gebührt jedem ein gleicher Teil der Belohnung."
§ 659 BGB

Zitat:
Ist es sinnvoll, dies vorher (per AGB oä) zu klären oder müssen wir dies den Teilnehmern vorher mitteilen? Was passiert wenn wir die AGB weglassen?


Nur per vorheriger Regelung dürfte (trotz teilbaren Preises) der Preis einem aus der Schar der preiswürdigen Preisbewerber zugelost werden:

"Lässt sich die Belohnung wegen ihrer Beschaffenheit nicht teilen oder soll nach dem Inhalt der Auslobung nur einer die Belohnung erhalten, so entscheidet das Los."
§ 659 BGB

mbG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 22:20    Titel: Re: Verlosung - Gewinner anwesend? Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Mit einem genehmigungslosen Drauflosverlosen macht man sich strafbar:

"Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet,[...]

Wenn man dagegen einen Preis für die Vornahme einer bestimmten Handlung ( z.B. Lösen eines Kreuzworträtsels) ausgelobt hat [...]


Ich zitiere den Fragesteller:

neville hat folgendes geschrieben::
Die Verlosung findet statt unter verdienten Mitarbeitern


Dürfte also nicht unter "öffentliche Lotterien oder Ausspielungen" fallen und auch nicht "für die Vornahme einer bestimmten Handlung". Im wesentlichen sagt der Fragesteller hier "Ich möchte einer von X festen Personen ein Geschenk machen und entscheide das unter den folgenden Bedingungen:..." Wenn Sie dagegen ein Gesetz finden, dann herzlichen Glückwunsch. Cool
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