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Verfasst am: 11.07.06, 08:39 Titel: EU rente alt und selbstständig keit
A bezieht nach altem recht eine eurente und hat bisher auf minijob basis gearbeitet
nun wird A im november 62 jahre und möchte gerne mit gewerbeschein einen zuverdienst
bis 350€ erlaubt aufbauen.
nachauskunft der rentenversicherung hat A 35 berufsjahre voll und die arbeitgeberanteile
der rentenbeiträge durch minijob könnten lt. rentenversicherung die rente erhöhen.
A hat 4x die die rentenversicherung angerufen und jedesmal andere auskunft bekommen.
nun läßt A probelauf bei der rentenversicherung machen um die rentenhöhe zu erfahren.
die rentenversicherung sagt, ist die rente höher durch den probelauf muß A mit dem
gewrbeschein bis zum 65 lebensjahr warten.
achso A die erwerbsunfähigkeit bestand schon im jahre 2000 und auf dem fragebogen R240 trifft auf ihn die seite b zu
EU-Rente nach dem Recht bis 12/2000 bedeutet, dass eine selbständige Tätigkeit zwingend zum Wegfall der Rente führen muss. "Erwerbsunfähig ist nicht, wer eine selbständige Tätigkeit ausübt" (§ 44 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i.d.F. bis 31.12.2000). Dabei ist der Gewinn oder die zeitliche Inanspruchnahme völlig unerheblich.
Wenn A jedoch mindestens 35 Versicherungsjahre voll hat, kann er die EU-Rente in eine Altersrente umwandeln lassen. Niedriger wird sie dadurch in keinem Fall. Selbst wenn nach den inzwischen geänderten Berechnungsvorschriften eine geringere Rente rauskommen sollte, bleibt die bisher erreichte Anzahl an Entgeltpunkten besitzgeschützt.
Für die Altersrente gelten die allgemeinen Hinzuverdienstregelungen, wobei es hier wurscht ist, ob der Hinzuverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit kommt.
Wo ist also das Problem?
Den Hinweis auf die Beiträge aus einem eventuellen Minijob verstehe ich nicht. Wenn er eine selbständige Tätigkeit ausübt ist das kein Minijob. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Kann er ja ruhig machen, nur eben nicht neben dem Bezug einer EU-Rente.
Neben dem Altersrentenbezug ist das jedoch möglich, so lange er die Hinzuverdienstgrenzen einhält.
Anscheinend stehe ich immer noch auf'm Schlauch - wo ist das Problem? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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