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Sicherlich wird unser kleiner mieser Drogendealer die zugesprochenen 10.000 € dafür verwenden, seinen Lebensunterhalt hier ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu bestreiten oder seine sicherlich vorhandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat zu begleichen...
Immerhin las der EGMR, wie es scheint, zum Thema Brechmitteleinsatz einmal ordentlich die Leviten. Möglicherweise geht die StA mit einer entsprechenden Anordnung nun etwas vorsichtiger um. Die Herabwürdigung eines Beschuldigten zu einem bloßen Mittel staat(sanwaltschaft)lichen Handelns, zu einem "Kotzautomaten", ist ja auch nicht ganz ohne ...
PS: Ich bekenne hiermit, daß ich als Ref (Beamter auf Widerruf) staatliche Leistungen in Anspruch nehme. Und ich kenne noch einige andere Unverdächtige, die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Immerhin las der EGMR, wie es scheint, zum Thema Brechmitteleinsatz einmal ordentlich die Leviten. Möglicherweise geht die StA mit einer entsprechenden Anordnung nun etwas vorsichtiger um.
Ich warte auf den Tag, an dem die natürliche Ausscheidung abgewartet wird und eines dieser Arschlöcher verreckt dann (hoffetnlich jammervoll!), weil eines der Päckchen, Kondome oder was auch immer aufplatzt... Und dann wird wieder laut aufgeschrien (Oh, der böse Staat, er hat unseren Bruder getötet, weil er zugelassen hat dass das Zeug in seinem innersten verweilt... Lass uns Bomben bauen oder zumindest klagen, zumindest wegen Verdienstausfall...)
Zitat:
"Kotzautomaten"
Eigentlich doch ein schönes Bild... auch sehr werbeträchtig: "Willst Du Dich auch lösen?"
@jurico
Zitat:
ich als Ref (Beamter auf Widerruf)
Noch, mein Lieber, noch....
Ich nehme als Lebenslänglicher natürlich ebenfalls staatliche Zuwendungen in Anspruch ...
Hi,
ich halte die Entscheidung für richtig und für die einzig vertretbare (ja, so radikal ). Interessant finde ich, dass das Folterverbot herangezogen wurde. Es ging ja nicht im engere Sinne darum, eine Aussage zu erhalten, sondern objektive Beweismittel. Aber zum nemo tenetur gehört es allemal (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Nemo_tenetur_se_ipsum_accusare#Brechmitteleinsatz). Es ist ohne weiteres milder und gleich geeignet abzuwarten, bis das Zeug von allein wieder herauskommt. Wenn eine konkrete Gefahr für den Dealer besteht, darf mE auch weiterhin ein Brechmittel verabreicht werden (wenn das denn geeignet und erforderlich ist, um sein Leben zu retten). Das ist aber ein gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme, die kann und muss ggfs. die Polizei allein, ohne strafprozessrechtliche Anordnung des StA oder des Ermittlungsrichters durchführen.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
...Wenn eine konkrete Gefahr für den Dealer besteht, darf mE auch weiterhin ein Brechmittel verabreicht werden (wenn das denn geeignet und erforderlich ist, um sein Leben zu retten)...
Und wie bekommt der Polizist am Bahnhof raus, ob der Knabe grade genüsslich eine Haschischplatte geschluckt hat (IMO unbedenklich) oder ein schon leicht perforiertes Kondom mit Crack-/ oder Kokainbase (wohl lebensgefährlich)? Da es um das Leben (und nur um das Leben) des Dealers geht, darf man ja seit dem Daschner-Urteil ihn zur Aussage zwingen, es geht ja nicht um die Erlangung von Beweismitteln...
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.07.06, 09:08 Titel:
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Und wie bekommt der Polizist am Bahnhof raus, ob der Knabe grade genüsslich eine Haschischplatte geschluckt hat (IMO unbedenklich) oder ein schon leicht perforiertes Kondom mit Crack-/ oder Kokainbase (wohl lebensgefährlich)?
Wo steht, daß es zu den Verpflichtungen der Polizei gehört, dies herauszubekommen? Eine Garantenstellung und § 323c StGB dürften ausscheiden und wenn der Dealer über die Gefährdung informiert wird und er sich nicht für gefährdet hält, dürfte dies seine Sache sein. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Jedenfalls darf jetzt der Arzt die Ausscheidungen des Beschuldigten mit einem ...äh Kartoffelstampfer durchmatchen um das Zeugs aufzufinden.
Das ist doch schon was schönes... äh - Fortschritt
dos hat folgendes geschrieben::
Mano Es ist ohne weiteres milder und gleich geeignet abzuwarten, bis das Zeug von allein wieder herauskommt.
@Dos,
das Zeug kommt in "Umverpackung" und muß daraus "extrahiert" werden.
Wer überwacht den "kontrollierten" Stuhlgang?
Hi,
es reicht praktisch, glaub ich, aus, den Beschuldigten in eine Zelle mit Klo ohne Abfluss (ohne Klo wäre wohl wieder menschenwürdewidrig ) zu sperren. Aber an sich, ja, ist es dem Staat und seinen Beamten zuzumuten, den Beschuldigten so lange zu überwachen, bis er das Klo benutzt hat und dann die Exkremente zu durchstochern... Jedenfalls anstatt ihm Brechmittel zu verabreichen (mal ganz unabhängig davon, ob das per se gegen Art. 3 MRK verstößt, wie der EGMR meint: es sind ja auch schon zwei Dealer gestorben an/nach so einem Brechmitteleinsatz).
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
@dos
ist zwar fast OT, aber der §128 StPO schränkt den Aufenthalt zeitlich ein.
Wenn der Einkassierte über Fristablauf seine Ausscheidungen sozusagen bei sich behält ist die Beweislage im A... Ähh...ja, das ist sie dann.
Wobei ich - das sei ausdrücklich vermerkt, kein Freund des Brechmitteleinsatzes bin.
Bei mir steht aber die Frage nach Alternativen an.
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