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Nur ein Buch gekauft?
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 14:29    Titel: Nur ein Buch gekauft? Antworten mit Zitat

Hallo, das dachte man zumindest.
Bei (Wortsperre: Firmenname) wurde ein Suchbegriff eingegeben und es erschien die neueste Version des gesuchten Buches.
Darunter stand dann private oder gebrauchte Preise für dieses Buch.
Da stand dann, dass ein Remittent von 2004 nur weniger als die Hälfte kosten soll.
Daraufhin wurde es bestellt.
Die Lieferung ging auch flott, nur kam eine ältere Auflage dieses Buches.

Hätte der Käufer wissen müssen, dass von 2003 bis 2004 die Version a
und 2005 und 2006 die Version b aktuelle ist und dass die Version b zwar abgebildet ist, aber es sich um eine alte Version handelt, die bereits zweimal überarbeitet ist?
Das war der Sachverhalt.

Dann hat der Verkäufer eine Bewertung zu dieser Verkaufsdurchfühung abgegeben.
Und jetzt kommt folgendes zurück:



Sie haben diese Transaktion mit der Bewertung:
1 von 5: " tatsächlich wird eine veraltete Version verkauft. Äußerst schwach und ärgerlich! Deshalb nie wieder gebrauchte Bücher bei (Wortsperre: Firmenname)... Unfreundliche Abwicklung..." ===> Bewertung vom Käufer

Drohung vom Verkäufer:
Hiermit erwecken Sie beim Käufer den Eindruck, Sie seien in irgendeiner Form betrogen worden. Das dies nicht zutrifft haben wir Ihnen erläutert.

Wir fordern Sie daher auf, diese geschäftsschädigende und unwahre Behauptung zu löschen.
Als Termin haben wir den 14. 07. vorgemerkt.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt die Aussage Ihrer Bewertung immer noch in dieser Form bestehen, werden wir unseren Anwalt mit einer klageweisen Löschung beauftragen.

Was kann dem Käufer hier passieren?
Wie sollte und müsste er reagieren um sich rechtmässig korrekt zu verhalten?

Danke für Hilfe!
Uwe
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 22:34    Titel: Re: Nur ein Buch gekauft? Antworten mit Zitat

UweG hat folgendes geschrieben::

Äußerst schwach und ärgerlich! Deshalb nie wieder gebrauchte Bücher bei

Das ist schon eine recht heftige, vermutlich unangemessene Reaktion, die durchaus geschäftsschädigend sein kann.
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 00:12    Titel: Danke, wie würde Antworten mit Zitat

so ein Vorgehen gegen mich aussehen?
Und was würde mich das schlimmstenfalls kosten?

Noch einmal Danke!

Grüße
Uwe
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 13:17    Titel: Re: Nur ein Buch gekauft? Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
UweG hat folgendes geschrieben::

Äußerst schwach und ärgerlich! Deshalb nie wieder gebrauchte Bücher bei

Das ist schon eine recht heftige, vermutlich unangemessene Reaktion, die durchaus geschäftsschädigend sein kann.


Das ist eine rein subjektive Bewertung, und Meinungen sind - abgesehen von Ausnahmefällen - zum Glück immer noch frei.
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 13:44    Titel: Also strafbar oder nicht? Antworten mit Zitat

Ich lege schon wert auf die Wahrheit, aber mit Absicht will ich nicht schädigen.
Doch wer mich schädigt...

Viele Grüße
Uwe
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 14:33    Titel: Re: Also strafbar oder nicht? Antworten mit Zitat

UweG hat folgendes geschrieben::

Doch wer mich schädigt...


Sie haben doch eine Ausgabe von 2004 bestellt und auch eine Ausgabe von 2004 erhalten. Wer hat sie geschädigt? Wenn sie ausführliche Beratung über die Inhalte und Ausgaben wollten wäre es vielleicht sinnvoller gewesen eine Buchhandlung aufzusuchen.

Ich halte ihre Reaktion für übertrieben... und die des Verkäufers durchaus angemessen. Viel Glück Sehr böse
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 08:00    Titel: Ich weisse noch einmal darauf hin, Antworten mit Zitat

dass das Bild des aktuellen Bandes angezeigt wurde auf der Seite!
Allein daraufhin wurde das Buch bestellt. Dass das jetzt nicht von 2004 war
wusste ich nicht und allein hier ist der Knackpunkt, finde ich.

Aber ich lasse mich gerne belehren, wenn es so ist, dass der Verkäufer sich
erkundigen muss, ob er wirklich das kauft, was vor seinen Augen abgebildet ist?

Dass ich in Zukunft eine Buchhandlung auszusuchen habe, das habe ich bemerkt.

Viele Grüße
Uwe
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich verstehe wirklich nicht, wo da ein Fehler von Seiten des Verkäufers liegen soll. Wie sie selbst sagen wurde auf der Seite der Preis für die Auflage aus dem Jahr 2004 mitgeteilt. Wenn sie es dann das Buch zu diesem Preis bestellt haben, dann sollte es ihnen Klar sein, das man dafür auch nur die alte Version bekommt..

Ich meine, wenn ich in der Zeitung eine Werbung eines Autoverkäufers sehe, in der steht: "Gebrauchtwagen ab XXX Euro", dann gehe ich ja auch nicht hin, bestelle einen Gebrauchten und beschwere mich dann, daß ich keinen Neuwagen erhalten habe..
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:24    Titel: Es geht hier nicht um neu und gebraucht! Antworten mit Zitat

Es geht hier nicht um neu und gebraucht!
Es geht hier darum, dass die Version nicht stimmt!

In Ihrem Beispiel, ganz einfach ein Bild des neuen Models in der Zeitung,
2 jahre alt. Und auf den Hof fährt das alte Model, dass a. anders aussieht und b. anders ausgestattet ist.
Korrigieren Sie mich ggfs. bitte.

Grüße
Uwe
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich formuliere es mal anders: Spätestens als ihnen der zu zahlende Preis mitgeteilt wird (bei so ziemlich allen Internetshops kriegt man eigentlich noch erstmal eine Bestätigunsanfrage "Wollen sie den Artikel XY zum Preis von AB wirklich kaufen?"). Da hätte ihnen auffallen müssen, daß es der Preis ist, den der Händler für den Remittent handelt.

Der Händler hat korrekt gehandelt: Er hat ihnen das geliefert, was sie bestellt haben. Wenn sie nicht genau überprüfen, was sie bestellen, dann ist das eigenes Verschulden, aber nicht das des VK..
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:39    Titel: ? Antworten mit Zitat

Ich will es noch einmal probieren.

Ich habe das Bild des aktuellen Models vorliegen und habe einen Text dazu,
liege ich denn falsch wenn ich sage, das was ich hier auf dem Bild sehe möchte ich haben, auch wenn es fast 2 jahre alt ist, sollte es doch in etwa noch so aussehen?

Oder heißt denn Remittent, dass es sich um eine alte Version handelt?

Grüße
Uwe
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, deinen Schilderungen zufolge könnte evtl. eine Anfechtung w/ Irrtum nach §119 BGB in Betracht kommen. (Nun kenn ich die exakte Beschreibung nicht..... evtl. könnte auch Anfechtung w/ arglistiger Täuschung §123 BGB passen.)

Frag doch einfach mal den Verkäufer ob er das Buch zurücknimmt (mit o.g. Hinweis) und du nimmst dafür die negative Bewertung zurück.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 13:49    Titel: Es geht nur um die Bewertung! Antworten mit Zitat

Hallo,
es geht hier lediglich um die Bewertung!
Der Vorgang ist ansonsten abgeschlossen und ich habe keine Lust
auf noch mehr kosten...

Der Verkäufre beschwert sich...

Viele Grüße
Uwe
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BuGeHof
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 18:30    Titel: Re: Nur ein Buch gekauft? Antworten mit Zitat

UweG hat folgendes geschrieben::
Darunter stand dann private oder gebrauchte Preise für dieses Buch.
Da stand dann, dass ein Remittent von 2004 nur weniger als die Hälfte kosten soll.
Daraufhin wurde es bestellt.
Die Lieferung ging auch flott, nur kam eine ältere Auflage dieses Buches.

Sie haben diese Transaktion mit der Bewertung:
1 von 5: " tatsächlich wird eine veraltete Version verkauft. Äußerst schwach und ärgerlich! Deshalb nie wieder gebrauchte Bücher bei (Wortsperre: Firmenname)... Unfreundliche Abwicklung..." ===> Bewertung vom Käufer

Drohung vom Verkäufer:
Hiermit erwecken Sie beim Käufer den Eindruck, Sie seien in irgendeiner Form betrogen worden. Das dies nicht zutrifft haben wir Ihnen erläutert.

Wir fordern Sie daher auf, diese geschäftsschädigende und unwahre Behauptung zu löschen.


1. Die Behauptung, es sei eine veraltete Version verkauft worden, ist zutreffend, wenn im Verkäuferangebot nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, daß es sich bei der gelieferten Version aus dem Jahr 2004 nicht (mehr) um dieselbe Version wie in der aktuellen Auflage handelt.

2. Ausdrücklich sieht das Gesetz vor, daß nur das Behaupten abträglicher unwahrer (oder nicht erwiesener) Tatsachen unzulässig ist. Das vermeintliche Verbot des "Erweckens des Eindrucks der Behauptung einer unwahren Tatsache" mit geschäftsschädigender Wirkung ist eine Erfindung des Verkäufers.

3. Meinungsäußerungen (auch mit geschäftsschädigender Tendenz) sind ohnehin in weiten Grenzen zulässig (solange sie nicht krass beleidigen), sofern sie nur wertend bleiben, jedenfalls solange sie keine überprüfbaren Behauptungen falscher/unerwiesener Tatsachen enthalten ( "Äußerst schwach und ärgerlich! Deshalb nie wieder gebrauchte Bücher bei (Wortsperre: Firmenname)... Unfreundliche Abwicklung").

Zitat:
Was kann dem Käufer hier passieren?


Nichts.

mbG
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UweG
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 07:54    Titel: Danke! Antworten mit Zitat

Hinzu kommt ja noch, dass man geschrieben hat 'nie wieder gebrauchte Bücher bei "A....." und der Verkäufer befindet sich ja lediglich auf dieser Plattform von "A......".
Also sowieso ein Abschwächung.

Viele Grüße
Uwe
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