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Ebu Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 05.08.06, 14:20 Titel: Rente und Dazuverdienst |
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Ich habe mal eine Frage, person A wird nächstes Jahr 65 Jahre alt, und Rentner. Wieviel kann er danach dazu verdienen, bzw kann er auch als Rentner Freiberuflich arbeiten? Danke. |
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peterO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.10.2004 Beiträge: 1080
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Verfasst am: 05.08.06, 14:30 Titel: |
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Wenn A älter als 65 sein werden wird, kann er ohne Kürzung seiner Rente Vorstand bei äh ... der Bank mit dem Strich werden. Soll heißen er kan soviel verdienen wie er will, egal ob als Angestellter, Freiberufler oder Selbständiger.
cu _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu! |
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MUNGA FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
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Verfasst am: 05.08.06, 15:04 Titel: Hinzuverdienst nach dem 65 Lebensjahr |
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aber Vorsicht!
Was passiert mit der Krankenversicherung! Bitte ggf. vorher informieren und klären, wie man versichert ist bzw. wird. Die (gesetzliche) Krankenversicherung interessiert eine Beschäftigung nach dem 65 Lj. schon! |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 05.08.06, 15:51 Titel: Re: Hinzuverdienst nach dem 65 Lebensjahr |
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MUNGA hat folgendes geschrieben:: | aber Vorsicht!
Was passiert mit der Krankenversicherung! Bitte ggf. vorher informieren und klären, wie man versichert ist bzw. wird. Die (gesetzliche) Krankenversicherung interessiert eine Beschäftigung nach dem 65 Lj. schon! | in dem Fall ist es so, dass man sowohl von der Rente als auch aus der Beschäftigung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind. Aus der Beschäftigung ist jedoch nur der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen, da kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht.
Sofern Rente und Arbeitsentgelt zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann am Ende des Jahres ein Ausgleich durchgeführt werden. |
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Ebu Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 06.08.06, 10:25 Titel: |
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Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen. Wo genau, bzw bei welchen Amt kann sich denn Person a dann genau erkundigen? Klar Krankenkasse bei der Krankenkasse, aber den Rest? Gemeinde? Steuerberater? Vielen Dank Ebu |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 06.08.06, 12:16 Titel: |
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Welchen Rest meinen Sie? Wegen der gesetzlichen Rente? Für diese ist die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) zuständig. |
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MUNGA FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.04.2006 Beiträge: 431 Wohnort: Amtszimmer
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Verfasst am: 06.08.06, 17:36 Titel: Rente und Dazuverdienst |
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also krankenversicherungsmäßig kommen auch noch andere Varianten in Betracht. Leider fehlt bei dem Musterfall noch eine Angabe zur bisherigen Versicherung. Bisher wurde nur die Variante "Pflichtversicherung" durchgespielt. Der Sachverhalt wäre bei einer bestehenden freiwilligen oder privaten Versicherung anders zu beurteilen - nur mal so noch zur Ergänzung, kann ja nie schaden! |
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plonzkyy Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 17.08.06, 12:48 Titel: |
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EU-Rentner
dürfen 350,- Euro monatlich -meldefrei- hinzuverdienen, und 2 mal pro Jahr sogar bis zu 700,- Euro
Altersrentner:
unbegrenzter Hinzuverdienst möglich |
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Old Piper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 17.08.06, 14:18 Titel: |
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plonzkyy hat folgendes geschrieben:: | Altersrentner:
unbegrenzter Hinzuverdienst möglich | Falsch! Das gilt erst ab dem 65. Lebensjahr! _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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