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Rente und Dazuverdienst

 
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Ebu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 14:20    Titel: Rente und Dazuverdienst Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Frage, person A wird nächstes Jahr 65 Jahre alt, und Rentner. Wieviel kann er danach dazu verdienen, bzw kann er auch als Rentner Freiberuflich arbeiten? Danke.
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A älter als 65 sein werden wird, kann er ohne Kürzung seiner Rente Vorstand bei äh ... der Bank mit dem Strich werden. Soll heißen er kan soviel verdienen wie er will, egal ob als Angestellter, Freiberufler oder Selbständiger.

cu
_________________
Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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MUNGA
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 15:04    Titel: Hinzuverdienst nach dem 65 Lebensjahr Antworten mit Zitat

aber Vorsicht!
Was passiert mit der Krankenversicherung! Bitte ggf. vorher informieren und klären, wie man versichert ist bzw. wird. Die (gesetzliche) Krankenversicherung interessiert eine Beschäftigung nach dem 65 Lj. schon!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 15:51    Titel: Re: Hinzuverdienst nach dem 65 Lebensjahr Antworten mit Zitat

MUNGA hat folgendes geschrieben::
aber Vorsicht!
Was passiert mit der Krankenversicherung! Bitte ggf. vorher informieren und klären, wie man versichert ist bzw. wird. Die (gesetzliche) Krankenversicherung interessiert eine Beschäftigung nach dem 65 Lj. schon!
in dem Fall ist es so, dass man sowohl von der Rente als auch aus der Beschäftigung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind. Aus der Beschäftigung ist jedoch nur der ermäßigte Beitragssatz zu zahlen, da kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht.

Sofern Rente und Arbeitsentgelt zusammen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann am Ende des Jahres ein Ausgleich durchgeführt werden.
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Ebu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen. Wo genau, bzw bei welchen Amt kann sich denn Person a dann genau erkundigen? Klar Krankenkasse bei der Krankenkasse, aber den Rest? Gemeinde? Steuerberater? Vielen Dank Ebu
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Rest meinen Sie? Wegen der gesetzlichen Rente? Für diese ist die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) zuständig.
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MUNGA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 431
Wohnort: Amtszimmer

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 17:36    Titel: Rente und Dazuverdienst Antworten mit Zitat

also krankenversicherungsmäßig kommen auch noch andere Varianten in Betracht. Leider fehlt bei dem Musterfall noch eine Angabe zur bisherigen Versicherung. Bisher wurde nur die Variante "Pflichtversicherung" durchgespielt. Der Sachverhalt wäre bei einer bestehenden freiwilligen oder privaten Versicherung anders zu beurteilen - nur mal so noch zur Ergänzung, kann ja nie schaden!
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plonzkyy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

EU-Rentner

dürfen 350,- Euro monatlich -meldefrei- hinzuverdienen, und 2 mal pro Jahr sogar bis zu 700,- Euro

Altersrentner:

unbegrenzter Hinzuverdienst möglich
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

plonzkyy hat folgendes geschrieben::
Altersrentner:

unbegrenzter Hinzuverdienst möglich
Falsch! Das gilt erst ab dem 65. Lebensjahr!
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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