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Verdienstausfall bei Selbständigen

 
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Tom Sonic
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Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:40    Titel: Verdienstausfall bei Selbständigen Antworten mit Zitat

guten tag

ich bin anfang kommenden jahres als zeuge bei einer gerichtsverhandlung geladen. um zu erscheinen, muss ich von köln nach berlin. meine reisekosten kann ich natürlich problemlos belegen, was aber ist mit meinem verdienstausfall?! ich werde einen ganzen tag nicht im büro sein können...

wie belege ich den verdienstausfall als selbständiger?!

mit freundlichen grüssen,

tom
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 25.11.04, 19:02    Titel: Zeugen-Entschädigung Antworten mit Zitat

Die Entschädigung mit der Sie rechnen können richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Lesen Sie bitte selbst nach:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zuseg/index.html

Allzuviel werden Sie nicht erwarten können, leider. Wenn das Erscheinen als Zeuge für Sie eine sehr große Härte ist können Sie auch evtl. an Ihrem Wohnort von einem Richter befragt werden. Sie sollten darüber ggf. mit dem Gericht sprechen, das Sie geladen hat.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.11.04, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

das gesetz scheint ein wenig veraltet, es gibt heutzutage bis 17 euro die stunde
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.11.04, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Oft fühlen sich Zeugen dann durch die Höhe der Entschädigung "betrogen".

Zum besseren Verständnis sollte man sich klar machen, dass die Aussage als Zeuge vor Gericht Bürgerpflicht ist und die "Entschädigung" nicht die Funktion hat, alle Verluste zu kompensieren, sondern nur die Belastung zu verringern und die Kooperationswilligkeit von uns Bürgern zu erhöhen.
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siggi
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.04, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die letzte Antwort finde ich besonders toll. Wenn einem Zeugen seine tatsächlichen Aufwendungen (z.B. Verdienstausfall) nicht erstattet werden, wird er nicht wirklich kooperationswillig sein (Der Begriff "Bürgerpflicht" in einem System, wo die kleinen Leute von den großen immer mehr betrogen werden (z.B. Harz IV in Verbindg mit Senkung Spitzensteuersatz) .

Wenn sich das rumspricht, daß man bei einer Zeugenvernehmung nur "miese" macht, werden sich von den Zeugen, die nicht zwangsläufig herangezogen werden, weniger melden und bzw. weniger engagiert bei den Ermittlungen mitarbeiten. Da sollten wohl die Regelungen schnellstens geändert werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.11.04, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

siggi hat folgendes geschrieben::
Die letzte Antwort finde ich besonders toll. Wenn einem Zeugen seine tatsächlichen Aufwendungen (z.B. Verdienstausfall) nicht erstattet werden, wird er nicht wirklich kooperationswillig sein (Der Begriff "Bürgerpflicht" in einem System, wo die kleinen Leute von den großen immer mehr betrogen werden (z.B. Harz IV in Verbindg mit Senkung Spitzensteuersatz) .

Wenn sich das rumspricht, daß man bei einer Zeugenvernehmung nur "miese" macht, werden sich von den Zeugen, die nicht zwangsläufig herangezogen werden, weniger melden und bzw. weniger engagiert bei den Ermittlungen mitarbeiten. Da sollten wohl die Regelungen schnellstens geändert werden.


Diese Antwort finde ich besonders toll. Es ist für mich immer erschreckend, wenn in der Öffentlichkeit erstmal dagegen gehalten wird, ohne sich vorher die Mühe zu machen auch nur zu versuchen zu verstehen, worum es geht.

Logik: Der "kleine Mann" ist in Deutschland zu einer gewaltigen Quote Arbeitnehmer/Arbeitsloser. Gut, dass Sie mal drüber nachgedacht haben, dass es den gar nicht trifft, da er seinen Lohn/AlG I/II, Sozialgeld weiter bekommt. Wen trifft es also vor allem: Die sog. "großen Leute" - Selbständige und Freiberufler vor allem.
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