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Wenn Herr X (Privatpatient) beim Arzt - genauer der Sprechstundenhilfe - ein Rezept bestellt (Medikamente, die schon vorher verschrieben wurden) und dies abholt OHNE mit dem Arzt direkt gesprochen zu haben, was darf dann hinterher berechnet werden ?
Darf der Arzt dann Ziffer 1 GOÄ anrechnen, von wegen Beratung ?
bei der Ziffer 1 der GOÄ handelt es sich um eine nur vom Arzt zu erbringende Leistung. Die Ziffer setzt einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Leider gibt es, wie bei fast jeder Ziffer der GOÄ, unterschiedliche Auffassungen von Ärzten, Patienten und Versicherungen.
Der genaue Wortlaut der Ziffer 1 ist
Zitat:
Beratung- auch mittels Fernsprecher
Für die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes wäre die Ziffer 3 (Ausstellen eines Wiederholungsrezeptes) anfallen. Diese bringt dem Arzt jedoch nur 3,15 €....ist im Gegensatz zu 10,72 € ein kleiner Unterschied, gell
Wundere dich nicht, wenn du mal die Ziffer 1 GOÄ auf der Rechnung hast und lediglich einen Termin zur Untersuchung telefonisch vereinbart hast...hat es auch schon gegeben
Ich hab hier einen interessanten Link für dich _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
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