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Ausstellen eines Rezepts = Beratung ? (PKV)

 
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paulna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 14:27    Titel: Ausstellen eines Rezepts = Beratung ? (PKV) Antworten mit Zitat

Hallo !

Wenn Herr X (Privatpatient) beim Arzt - genauer der Sprechstundenhilfe - ein Rezept bestellt (Medikamente, die schon vorher verschrieben wurden) und dies abholt OHNE mit dem Arzt direkt gesprochen zu haben, was darf dann hinterher berechnet werden ?

Darf der Arzt dann Ziffer 1 GOÄ anrechnen, von wegen Beratung ?

Danke !

Gruß,
Paul
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Paulna

bei der Ziffer 1 der GOÄ handelt es sich um eine nur vom Arzt zu erbringende Leistung. Die Ziffer setzt einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Leider gibt es, wie bei fast jeder Ziffer der GOÄ, unterschiedliche Auffassungen von Ärzten, Patienten und Versicherungen.

Der genaue Wortlaut der Ziffer 1 ist
Zitat:
Beratung- auch mittels Fernsprecher


Für die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes wäre die Ziffer 3 (Ausstellen eines Wiederholungsrezeptes) anfallen. Diese bringt dem Arzt jedoch nur 3,15 €....ist im Gegensatz zu 10,72 € ein kleiner Unterschied, gell Winken

Wundere dich nicht, wenn du mal die Ziffer 1 GOÄ auf der Rechnung hast und lediglich einen Termin zur Untersuchung telefonisch vereinbart hast...hat es auch schon gegeben Böse

Ich hab hier einen interessanten Link für dich
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
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