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ALG-2 und Krankenversicherung

 
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schaaaaf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.07.06, 22:11    Titel: ALG-2 und Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe, mir kann jemand kurz helfen.
Folgender Fall:
A und B waren beide während ihres Referendariats privat versichert, haben jetzt Examen gemacht und noch keine Stelle für das nächste Schuljahr (was sich aber durchaus noch in den nächsten 5 Wochen ändern könnte, die Vertretungsstellen werden noch verteilt).
Falls jetzt keine Stellen zu kriegen sind, haben sich A und B vorsichtshalber arbeitslos gemeldet (Gesprächstermin erst in anderthalb Wochen). Was machen sie nun mit der KV?
Da A und B ja für zwei Jahre Beamte waren (und vorher als Studenten 400€ Jobs hatten), kommt ja kein Arbeitslosengeld infrage (ist doch richtig?).
Muss die GKV die beiden wieder nehmen, wenn sie ALG-2 bekommen?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
schaaaaf
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die beiden sind als ALG II Empfänger fast automatisch krankenversichert. In der Regel kann man sich eine gesetzl. Krankenversicherung aussuchen, sollten A und B keine explizit wählen, kann auch seitens des Trägers des ALG II eine ausgesucht werden.

Ich frage mich, warum A und B, wenn sie doch "Beamte" waren, keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. (?)

Wer aber wie A und B vorher privat vers. war, hat noch ein paar Möglichkeiten:
1. Wenn A und B oder nur A oder nur B schon mindestens 5 Jahre in der privaten KV sind / ist, kann derjenige oder eben beide, einen Zuschuss vom ALG II-Träger bekommen - allerdings nur soviel, wie auch bei der höchsten gesetzlichen KV notwendig wäre... ODER
2. A und B sind schlau, verzichten auf die ominösen (das ist nur meine Ansicht!) Vorteile einer privaten und sichern sich diese einmalige Chance fast problemlos in die gesetzliche zurückzukehren...ODER...
3. Man lässt die private KV ruhen - einige könnten dabei allerdings eine Anwartschaftsversicherung verlangen, die macht den späteren Übergang evt. zu den selben Konditionen leichter... diese Anwartschaftsversicherung können A und B als sog. "Ruhegeld für die KV" betrachten, dass ihnen den Platz sichert - wie eine Wohnraummiete, die das Recht der Nutzung freihält, obwohl sie augenblicklich nicht genutzt werden muss...

so far... Ich an meiner Stelle (und auch an der von A u./o. B) würde mich für Variante 2 entscheiden... natürlich nicht, ohne mich vorher über eine sehr gute gesetzl. KV zu informieren und die "Beste" auszusuchen...
_________________
In dubio pro reha!
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