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Verfasst am: 08.07.06, 20:58 Titel: Rückforderung Barbetrag vom Sozialamt nachTod
Hallo,
vielleicht kann mir jemand eine Auskunft zum Bargeldbetrag eines Sozialhilfeempfängers geben?
Angenommen Person A lebt im Pflegeheim und besitzt dort ein Taschengeldkonto, auf dem der sogenannte Barbetrag von ca. 140€ und die Kindererziehungsleistung in Höhe von 104€ eingehen. Die Kosten fürs Pflegeheim werden durch die Rente, Pflegeversicherng und Sozialamt (zum Schluß ca. 800E) gedeckt. Nun ist Person A verstorben. Gehört der geringe Betrag des Taschengeldkontos (ca. 400€) zum Nachlass, also den Erben, oder muss dieses dem Sozialamt überlassen werden? Der restl. Bargeldbetrag würde gerade noch so ausreichen, um den Rest der Beerdigungskosten zu bezahlen, weiteres Vermögen ist nicht da.
Für euere Antworten schon einmal vielen Dank.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.07.06, 13:35 Titel:
Nach meiner Meinung (daher kein Rechtsrat) müsste der BArbetrag zum Vermögen, bis auf den Teil der eventuell für einen Zeitraum nach Eintritt des Todes gezahlt wurde.
Dieser Anteil sofern vorhanden müsste m.E. zurückgezahlt werden.
Der restlichen Sozialleistungen wären nur zurückzuzahlen, sofern das Erbe nach Abzug der Beerdigungskosten einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein.
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