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Verfasst am: 10.07.06, 19:43 Titel: Kontopfändung durch FA rechtmäßig?
Hallo zusammen,
ich habe mal folgendes Fallbeispiel:
Person A hatte ne GbR, bekam ne Betriebsprüfung und muss nun nach einer Vollschätzung Steuern nachzahlen. Ratenzahlung wurde beantragt, jedoch abgelehnt, obwohl der Geschäftspartner in gleicher Form Ratenzahlung bei einem anderen FA beantragt und bewilligt bekommen hat.
Termin für die Zahlung war vor vier Wochen.
Person A hat weiter ein Geschäft laufen und wartet auf die Zahlung aus einem vorzeitig abgelösten Bausparvertrag, um damit die Steuerschulden komplett zu zahlen.
Heute bekam Person A einen Anruf von der Bank, dass die Sachbearbeiterin sämtliche Konten, privat und geschäftlich, gepfändet hat.
Nun kann ich an kein Geld, keine Überweisungen für die Firma tätigen, Frau von Person A ist hochschwanger usw. usw.
Kann das FA ohne Vorankündigung die Konten pfänden? Was kann Person A machen (in ca. 10 Tagen fließt das Geld aus dem Bausparvertrag), um schnellstmöglich wieder an die Konten ranzukommen?
Es handelt sich nicht um Umsatzsteuerschulden.
Kann hier jemand weiterhelfen? Person A steckt in ziemlichen Schwierigkeiten.
Kann das FA ohne Vorankündigung die Konten pfänden?
Üblicher Weise wird das vorher schon angekündigt. Das war vermutlich das Schreiben, in dem etwas von einer Zahlungsfrist von 1 Woche stand. Allerdings steht dort nicht unbedingt, daß gerade dieses (oder überhaupt en) Konto gepfändet wird, dann tät der Steuerschuldner ja vorher das Geld abheben.
Zitat:
Nun kann ich an kein Geld, keine Überweisungen für die Firma tätigen
Verfasst am: 10.07.06, 20:16 Titel: Re: Kontopfändung durch FA rechtmäßig?
Hallo,
Sonne06 hat folgendes geschrieben::
Kann hier jemand weiterhelfen? Person A steckt in ziemlichen Schwierigkeiten.
kein Fachanwalt für Steuerrecht und/oder Steuerberater greifbar? GbR, BP, Vollschätzung, Pfändung usw. sind im Zusammenhang garstige Begriffe. Da sollte sich ein Profi drum kümmern. Obwohl ich die Schwierigkeit sehe, den Profi zu bezahlen.
Person A hat mit Sicherheit kein Schreiben bekommen, sonst hätte er sich Geld geliehen, um die Steuerschulden zu begleichen.
Erfolg hat man mit einer Kontopfändung ja eben nur, wenn man das eben nicht vorher ankündigt!
Person A hätte sich also voher das Geld leihen sollen, um die Steuerschuld fristgerecht begleichen zu können.
Wohl das Finanzamt unterschätzt!?
Das ist in jedem Fall der unangenehmste Gläubiger von allen ...
Verfasst am: 10.07.06, 20:19 Titel: Re: Kontopfändung durch FA rechtmäßig?
jurico hat folgendes geschrieben::
GbR, BP, Vollschätzung, Pfändung usw. sind im Zusammenhang garstige Begriffe. Da sollte sich ein Profi drum kümmern. Obwohl ich die Schwierigkeit sehe, den Profi zu bezahlen.
Die Begriffe Betriebsprüfung und Vollschätzung lassen zumindest vordergründig auf gravierende Pflichtverletzungen hinsichtlich der Pflichten zur Buchführung und termingerechten Abgabe von Steuererklärungen schliessen ...
Buchhalter in der Firma war vorhanden, ist verstorben, Buchhaltung schlecht geführt, daraufhin Betriebsprüfung mit anschließender Vollschätzung.
Mit Pi mal Daumen im Abschlußgespräch von der Betriebsprüferin geschätzt... Hat sich wirklich so zugetragen.
Ich dachte, Person A (hat übrigens einen Steuerberater, der leider die Auskunft gab, bevor was passiert, schicken die noch mal ne Mahnung) bekäme vor der Vollstreckung in der Regel eine Zahlungsaufforderung?
MIt hätte, wäre, wenn usw. kann Person A sicherlich jetzt nichts anfangen...
Trotzdem, Danke!
Verfasst am: 10.07.06, 22:23 Titel: Re: Kontopfändung durch FA rechtmäßig?
Sonne06 hat folgendes geschrieben::
Was kann Person A machen (in ca. 10 Tagen fließt das Geld aus dem Bausparvertrag), um schnellstmöglich wieder an die Konten ranzukommen?
Das Finanzamt veranlassen, die Pfändung aufzuheben. Dazu umgehend Kontakt mit Vollstreckungsstelle aufnehmen oder durch Steuerberater aufnehmen lassen und genaue Umstände schildern, insbesondere, dass in Kürze Mittel zur Verfügung stehen.
Das Ganze natürlich duch Belege dokumentieren, Märchen hören die Vollstrecker täglich genug und sind entsprechend skeptisch.
Auf diesem Weg eine einvernehmliche Lösung suchen. Das Finanzamt macht durchaus einiges mit, vorausgesetzt, es ist gesichert, dass es an sein Geld kommt. Reine Versprechungen werden dagegen kaum ziehen, insbesondere, wenn sich ein Steuerpflichtiger schon anderweitig als unzuverlässig erwiesen hat.
Person A hat mit Sicherheit kein Schreiben bekommen, sonst hätte er sich Geld geliehen, um die Steuerschulden zu begleichen.
Dann kann Herr A sich doch auch jetzt noch das Geld leihen, um die hochschwangere Frau A angemessen versorgen zu können für die 10 Tage bis die erwartete Überweisung kommt. Dafür dürfte deutlich weniger erforderlich sein als für die Steuerschuld.
Die Ankündigung der Vollstreckung ist zwar der Normalfall, aber eben nicht immer zwingend:
Zitat:
§ 259 Abgabenordnung
Mahnung
Der Vollstreckungsschuldner soll in der Regel vor Beginn der Vollstreckung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt werden. Als Mahnung gilt auch ein Postnachnahmeauftrag. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. An die Zahlung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung allgemein erinnert werden.
Person A (hat übrigens einen Steuerberater, der leider die Auskunft gab, bevor was passiert, schicken die noch mal ne Mahnung)
ich habe kaum Ahnung vom Steuerrecht, deshalb nur noch ein paar allgemeine Anmerkungen: § 259 AO beschreibt, was das FA "in der Regel" tun soll. Möglicherweise liegt hier - habe zu dieser späten Stunde keinen AO-Kommentar zur Hand - ein Ausnahmefall vor, der es gestattet, dem FA ohne Mahnung die Vollstreckung zu beginnen. Die Voraussetzungen von § 259 AO hat der Steuerberater hoffentlich geprüft.
Übrigens ist die Pfändung gemäß § 309 AO Abs. 2 S. 1 AO (schon) wirksam, wenn die Pfändungsverfügung dem Drittschuldner (hier: Bausparkasse) zugestellt wird.
Frage an die Experten hier: Hätte nicht der Steuerberater in einem solchen Beispielsfall den sichersten bzw. risikoärmsten Weg aufzeigen müssen iSv: "Wir vertrauen lieber nicht auf die 1-Wochen-Frist"? Könnte man in dem Verhalten des Steuerberaters eine Pflichtverletzung sehen?
Verfasst am: 10.07.06, 22:51 Titel: Re: Kontopfändung durch FA rechtmäßig?
Sonne06 hat folgendes geschrieben::
Kann das FA ohne Vorankündigung die Konten pfänden?
Hallo,
das FA pfändet nie ohne Vorankündigung.
Erst kommt der Bescheid, der eine Zahlungsaufforderung beinhaltet.
Dann kommt eine Mahnung.
Und dann die Ankündigung der Vollstreckung.
Mag ja sein, dass mal ein Brief dem Empfänger nicht erreicht, aber alle drei ????
Vielleicht lässt die Vollstreckungsstelle sich noch auf eine Ratenzahlung ein.
Man könnte z.B. auch dort vorsprechen und die erwartete Geldzahlung aus dem Bausparvertrag an das FA abtreten.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.07.06, 08:24 Titel:
Sonne06 hat folgendes geschrieben::
Buchhalter in der Firma war vorhanden, ist verstorben, Buchhaltung schlecht geführt, daraufhin Betriebsprüfung mit anschließender Vollschätzung.
Hallo,
ohhh da ist ja viel an den Baum gegangen. Schlussgespräch ohne Hilfe geführt... das kann man doch nicht machen. Vollschätzung obwohl eine BuFü gemacht wurde? Das kann ich mir schwer vorstellen. Was ist mit den BuFü Ergebnissen, warum sind die von der BP verworfen worden? Hier sollte man ansetzen. Wenn BuFü nachholbar ist und ein geringeres Ergebnis erwartet wird den letzten Groschen sammeln und einen Profi ran lassen. Geänderte Bescheide (soweit noch anfechtbar) mit einem Einspruch begegnen, Schätzungen liegen oft viel zu hoch. Aber wie gesagt, Profis ans Werk.
Ich kann mich nur wiederholen, jeder geht zum Zahnarzt, zum Kfz-Meister oder oder oder... aber in Steuersachen doktorn viele Leute lieber solange rum, bis Unheilbarkeit vorliegt, zum Zahnarzt rennt man wegen Schmerzen im Zahnfleisch und zum Hausarzt wegen Schnupfen, zum Steuerberater findet man den Weg irgendwie nicht... Ich kann es immer nicht fassen.
Person A hat sich Hilfe beim Steuerberater geholt, aber scheinbar nicht die richtigen Informationen bekommen.
Auch hat er keine Mahnung und keine Zahlungsaufforderung durch die Vollstreckung bekommen.
Person A war aber heute bei der Vollstreckung, die Sachbearbeiterin war sehr sehr kooperativ und hat die Pfändung gegen eine "Anzahlung" sofort wieder zurückgenommen. Dennoch wird Person A eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da er vor Zahlungsfrist Stundung beantragt hat, dies aber abgelehnt wurde. Dieser Antrag liegt der Sachbearbeiterin lt. Ihrer Aussage heute nicht vor, die Ablehnung aber dem Steuerberater...
Dennoch wird Person A eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da er vor Zahlungsfrist Stundung beantragt hat, dies aber abgelehnt wurde. Dieser Antrag liegt der Sachbearbeiterin lt. Ihrer Aussage heute nicht vor, die Ablehnung aber dem Steuerberater...
Die Rache des kleinen Mannes ?
Was soll damit bezweckt werden ?
Erst behaupten, dass man mindestens zwei Briefe nicht bekommen hat, aber wenn mal ein Schreiben im FA nicht (mehr) auffindbar ist, dann zuschlagen.
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