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Verfasst am: 22.11.04, 14:11 Titel: 6-stündige Klausuren auf der Hauptschule rechtmäßig?
Servus!
Meine Tochter geht momentan auf eine Hauptschule. Nun kam sie vor einigen Wochen nach Hause und war ganz entsetzt, weil die Deutschlehrerin eine 6-stündige Klausur schreiben wollte.
Es gab natürlich einige Beschwerden seitens der Eltern - der Schulleiter gab besagter Deutschlehrerin allerdings Rückendeckung mit den Worten "Wenn es unrechtmäßig wäre, wüsste ich das ja wohl". Da wir mit diesem - recht arroganten und unfähigen - Schulleiter schon desöfteren Probleme hatten, wüssten wir gerne, ob diese Aussage richtig war.
Da selbst beim Abitur grade mal 4-stündige Klausuren verlangt werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass auf der Hauptschule eine 6-stündige Klausur verlangt werden kann...
Für Hilfe wäre ich Dankbar - am besten direkt mit Paragraphen, auf die ich mich im Gespräch mit dem Schulleiter berufen kann...
Was ist daran so schlimm, wenn sich ein Schüler einmal 6 Unterrichtsstunden konzentrieren müssen? Mglw. handelt es sich um einen Aufsatz, in dem ein Sachverhalt komplex bearbeitet werden soll. Hierzu ist eben entsprechend Zeit erforderlich.
Es kann ja wohl nicht wirklich schaden, wenn sich die Bälger schon mal an DAS LEBEN gewöhnen sollen! Später fragt ja auch keiner mehr, ob es evtl. genehm wäre, mal sechs Stunden täglich zu arbeiten!
Juristisch mag ich dazu nichts sagen. Evtl. könnten Sie aber mal beim Schulamt anrufen. Der Fall klingt schon nach einer extremen Belastung. Das Schulamt kann Sie evtl. über die Rahmenbedingung von Klausuren informieren und ist zudem Ausichtsbehörde über die Schule.
Einen Paragraphen habe ich nicht gefunden, aber eine Klausur mit einem Zeitumfang von sechs Stunden halte ich, besonderes an der Hauptschule, für unangemessen.
Man kann von einem Schüler nicht verlangen, sich sechs Stunden lang auf eine Aufgabe zu konzentrieren. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Thema verfehlt, Setzen, 6!
Zum Erreichen eines Schulabschlusses muss man bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Damit dies den Schülern möglich ist, gehen sie xx Stunden die Woche in die Schule, lernen, und schreiben Arbeiten. Die entscheidene Frage ist dabei nur:
Gehört das schreiben einer 6-stündigen Klausur zum Umfang dessen, was für den Hauptschulabschluss erforderlich ist?!?
Wenn nicht, ist die Klausur meiner Meinung nach anfechtbar, da etwas benotet wird, dass ausserhalb dessen liegt, was ein Schüler dieser Schule können muss.
Das wäre in etwa, als würde man in der Grundschule im Mathe-Unterricht Kurvendiskussionen durchnehmen und allen, die es nicht können, dafür eine 6 zu geben. Kurvendiskussionen gehören nicht zum Stoff der Grundschule und sind somit unzulässig!
Zum Erreichen eines Schulabschlusses muss man bestimmte Vorraussetzungen erfüllen. Damit dies den Schülern möglich ist, gehen sie xx Stunden die Woche in die Schule, lernen, und schreiben Arbeiten. Die entscheidene Frage ist dabei nur:
Gehört das schreiben einer 6-stündigen Klausur zum Umfang dessen, was für den Hauptschulabschluss erforderlich ist?!?
Aber auf keinen Fall darf dem Schüler zugemutet werden, mal mehr zu machen, als der Lehrplan erfordert und eine umfangreiche Facharbeit anzufertigen.
In Kunsterziehung sind oftmals Arbeiten anzufertigen, die sich über 6 oder mehr Unterrichtseinheiten erstrecken, da beschwert sich auch keiner.
Die Lehrpläne stellen oftmals auf pädagogische Gesichtspunkte ab und lassen einen weiten Ermessensspielraum hinsichtlich der Gestaltung der Leistungskontrollen.
Evtl. könnten Sie aber mal beim Schulamt anrufen. Der Fall klingt schon nach einer extremen Belastung. Das Schulamt kann Sie evtl. über die Rahmenbedingung von Klausuren informieren und ist zudem Ausichtsbehörde über die Schule.
nur mit derartigem Gepöbel versehen, würde ich vorschlagen, doch ersteinmal den Recht.de - Knigge zu lesen oder sich einen Anwalt für die individuelle Rechtberatung zu leisten. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Sprechen wir über NRW. Da gibt es eine Verordnung über die Ausbildung in der Sekundarstufe I und eine Verwaltungsvorschrift dazu. Die Verwaltungsvorschrift zu § 7 AO-S I enthält eine wunderschöne Tabelle, unterteilt nach Schulklasse, Schulfach, Anzahl der Klausuren und eben Dauer der Klausuren. Das Maximum in der höchsten Klasse 10 sind im Fach Deutsch 2-3 Unterrichtsstunden pro Klausur.
Sechs Stunden ist ganz klar rechtswidrig, in jedem Bundesland.
@Alba:
Oh, das war mir entgangen. Antwort 3 gehört selbstverständlich nicht zu denen, die ich meinte - ich bitte um Entschuldigung, wenn sich jemand desswegen angegriffen fühlte.
Trotzdem wäre ein Gegenschlag mit der Polemik-Keule nicht wirklich nötig gewesen
@Dr. Christian Birnbaum:
Danke für diese Antwort! Das hilft mir sehr weiter - zumal NRW genau richtig ist
Ich habe auch schon im Internet diverse Quellen gefunden, die das bestätigen
Dann gehen wir wohl jetzt erstmal zum Angriff über - gleich Montag geht's nochmal zum Rektor, und wenn er dann keine Einsicht zeigt, bleibt uns wohl nur der Gang zum Schulamt... oder darüber hinaus
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