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Kündigung TSV:Krankschreibung, keine tel. Kontaktmöglichkeit

 
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dareka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 12:05    Titel: Kündigung TSV:Krankschreibung, keine tel. Kontaktmöglichkeit Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
bin neu hier. Hoffentlich bin ich hier richtig bei Sportrecht. Falls nicht, bitte ich um Verzeihung und bitte um freundliche Mitteilung, welcher Rechtsbereich es anstatt dessen ist.
Wie ist die Kündigung eines Sportvereines geregelt, wenn das Mitglied längere Zeit (auch zum Zeitpunkt einer möglichen fristgerechten Kündigung) krank geschrieben ist und die Kündigungsfrist aufgrund telefonischer Unerreichbarkeit des Mitgliederbeauftragten und nicht erhältlicher Satzung nicht in Erfahrung zu bringen ist ? Gelten Mails als offizielle Schreiben - besonders wenn sie angeblich geschickt und nicht angekommen sind ?

Folgender Fall sei angenommen:
ein Mitglied tritt mit Aufnahmeantrag über den Trainingsleiter Mitte Juli in einen TSV e.v Sportverein ein, erhält aber nie eine Anmeldebestätigung oder eine Satzung. Das Mitglied kann nach einiger Zeit den Verein aus orthopädischen Grüden nicht mehr nutzen. Ca. 1 Jahr später wird das Mitglied schwer krank mit ca. 6 Monaten Krankschreibung (November bis April), danach arbeitslos. Während dieser Krankschreibungt versucht das Mitglied wochenlang vergeblich Kenntnis über die Kündigungsfrist zu erlangenden (der Verantwortliche der Mitgliederverwaltung ist telefonisch nicht zu erreichen, eine Satzung ist nicht im Internet, 1 befragter ehemaliger Mitsportler kann auch keine Auskunft geben. Daraufhin kündigt das Mitglied ohne Kenntnis der Kündigungsfrist schriftlich Mitte Dezember auf gut Glück. Die schriftliche Kündigungsbestätigung enthält als Vertragsende das Ende nächsten Jahres (also mit Eintritt im Juli wären das fast 1,5 Jahre Kündigungsfrist). Das Mitglied macht wieder vergebliche Versuche, den Mitgliederbeauftragten telefonisch zu erreichen, spricht auf die Mailbox und schildert den Fall -evtl sogar mit Angabe seiner Telnr. Dann Kontaktversuch über Mail. Hier kommt Anwort: der Mitgliederbeauftragte sei nur abends zu erreichen (was schließlich kein Mensch wissen kann) und die Mitgliedschaft könne nur mit einer einmonatigen Frist zum Jahresende gekündigt werden . Auf die Satzung im Anhang wird verwiesen. Diese besagt: "Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand spätestens bis 1.12. schriftlich anzuzeigen. Er wird erst zum 31.12. dieses Jahres rechtswirksam"". (Die Kündigung wäre daher 2 Wochen zu spät eingegangen). Er werde einen möglichen kulanzmäßigen früheren Austritt vom Vereinsausschuß prüfen lassen.
Das Mitglied erhält aber nur 2 unpersönliche Beitragsmahnungen, die es schriftlich beantwortet. Auf das zweite Antwortschreiben des Mitgliedes mit Verweis auf den bisherigen Ablauf 1/2 Jahr später folgt nur eine Mail: man könne schließlich aufgrund der Anzahl an Vereinsmitgliedern keine Ausnahmen machen und dies sei dem Mitglied auch in einer (nicht erhaltenen Mail) mitgeteilt worden. Ausserdem hätte das Mitglied bei Beitritt angeblich eine Satzung erhalten (was nicht der Fall war).
Müßte das Mitglied unter diesen Umständen wegen der ca. 2 Wochen überzogenen Kündigungsfrist ein weiteres Jahr Mitglied bleiben und den Mitgliedsbeitrag inclusive horrender Mahngebühren zahlen ?

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!! Dareka
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