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Ich habe einen Bootshänger, auf dem Boot lagen, weggeschoben. Eines der Boot das auf dem Bootshänger lag ist gegen einen anderen Bootshänger gestoßen und beschädigt worden. Ich habe den Bootshänger weggeschoben, weil ich mit meinem Auto sonst nicht an der Bootshalle vorbei fahren konnte
Eine Vereinhaftpflicht besteht nicht.
Der Verein verlangt jetzt von mir Schadensersatz.
Frage: kann ich den Schaden über meine Privathaftpflicht abrechnen.
Melden würde ich, aber guck erstmal in Deinen Vertrag ob das Risiko überhaupt mit abgedeckt ist.
ABER: Du wolltest das Boot doch wegschieben, weil Du mit Deinem Auto vorbeifahren würdest. Damit ist der Bereich der KFZ-Haftpflichtversicherung gegeben, die private Haftpflicht ist nicht mehr zuständig. Wenn es ein kleiner Schaden ist, zahl es lieber selbst. Wenn es sich im Hinblick auf die Höherstufung nicht lohnt, melde ihn der Versicherung.
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