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Verfasst am: 13.07.06, 21:33 Titel: mitgebrachtes Wasser trinken
Guten Abend. Ist es verboten, in Gaststätten selbst mitgebrachtes Wasser zu trinken?
Das hat die Person A gemacht und die Wirtin war unzufrieden, obwohl A etwas bestellt hatte. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 16.07.06, 10:46 Titel: Re: mitgebrachtes Wasser trinken
I-user hat folgendes geschrieben::
Guten Abend. Ist es verboten, in Gaststätten selbst mitgebrachtes Wasser zu trinken?
Das hat die Person A gemacht und die Wirtin war unzufrieden, obwohl A etwas bestellt hatte.
Nur unzufrieden? Ich hätte an ihrer Stelle Person A einfach rausgeschmissen. So etwas gehört sich einfach nicht.
Zitat:
Dem Wirt obliegt das Hausrecht, deshalb hat er auch die Möglichkeit zu bestimmen, wie seine Räumlichkeiten genutzt werden. Dazu gehört die Möglichkeit, es dem Gast zu verbieten selbst mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren. Verstößt ein Gast gegen diese Bestimmung so kann der Wirt trotzdem die Bezahlung der bestellten Speisen verlangen und den Gast aus dem Lokal verweisen. Widersetzt sich der Gast dieser Weisung, erfüllt er den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs, der vom Wirt auf Antrag verfolgt werden kann.
Quelle:
http://www.recht-im-tourismus.de _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Danke für die Antwort. Aber in der Gaststätte stand nirgendwo (zumindest nicht an gut sichtbarer Stelle), was verboten ist. Durfte die Wirtin deswegen vielleicht nur Abmahnen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Danke für die Antwort. Aber in der Gaststätte stand nirgendwo (zumindest nicht an gut sichtbarer Stelle), was verboten ist. Durfte die Wirtin deswegen vielleicht nur Abmahnen?
Polemische Gegenfrage: In der Gaststätte stand vermutlich auch nirgendwo (zumindest nicht an gut sichtbarer Stelle) angeschlagen, daß es den Gästen untersagt ist, unter den Tisch zu pinkeln oder der Bedienung unter den Rock zu fassen. Auch nicht, wenn man zuvor etwas bestellt hat. Darf die Wirtin deswegen vielleicht auch nur abmahnen?
Die juristische Frage, ob die Wirtin hier erst abmahnen mußte, kann man nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles diskutieren. Ich neige bis auf weiteres dazu, daß der Gast entsprechend einer schon längeren Zeit in diesme Land herrschenden tatsächlichen Übung im Rechtsverkehr mit Gaststätten hätte wissen müssen, daß es nicht nur der Verkehrssitte entspricht, keine mitgebrachten Getränke in der Gaststätte zu verzehren, sondern dies auch immer einen groben Verstoß gegen die Hausordnung darstellt. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Zur Gegenfrage kann man sagen, dass das Beschnutzung, Beleidigung oder sonst noch etwas wäre. Aber das mit "hätte wissen müssen, dass ... üblich ist" kann ich verstehen.
Übrigens, die Wirtin hat nur durch Fensterscheibe gesehen, dass Person A Wasser getrunken hat und A hat dann die Flasche schnell versteckt Als A wegging, sagte die Wirtin "demnächst keine eigenen Getränke mitbringen". Sie meinte wahrscheinlich verzehren. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Zuletzt bearbeitet von I-user am 31.07.06, 11:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Als A wegging, meinte die Wirtin "demnächst keine eigenen Getränke mitbringen". Sie meinte wahrscheinlich verzehren.
Vermutlich meinte sie, was sie sagte- und die Frau ist echt eine Nette- bei mir wärste sofort rausgeflogen. Es gibt übrigens Kneipen, da musste für sowas Strafgeld in die Trinkgeldkasse zahlen
Hallo! Ich weiß nicht, was "stulle" ist, aber vielleicht wird Person A das herausfinden Nur Wasser ist im Gegensatz zur Stulle (egal, was das sein mag) lebensnotwendig und Person A wird nicht voll funktionsfähig, wenn sie ihre Flasche vergisst und aus dem Haus geht _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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und wenn A dringend wasser braucht könnte sie ja erst mal die wirtin fragen ob es erlaubt ist.
ansonsten bin ich mir sicher das die getränkekarte auch wasser hergibt und käuflich zu erwerben ist.
Ok, verstanden. A freut sich, in der Kneipe kein Stammgast mehr zu sein. Dann gibt es auch keine Probleme mit der Wirtin. Aber wenn ich ein Restaurant besuchen werde, werde ich vielleicht mit dem Hauptkellner über die Sache verhandeln nach dem Motto "Wenn ich für zweites Wasser zahlen muss, schade..." und dann in diesem Fall kein Trinkgeld geben. Wenn der Kellner jedoch erlaubt, bekommt er mehr Geld!
P.S. die letzten Beiträge in diesem Thread gehören eher zum Forum für Unsachlichkeiten _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Aber wenn ich ein Restaurant besuchen werde, werde ich vielleicht mit dem Hauptkellner über die Sache verhandeln nach dem Motto "Wenn ich für zweites Wasser zahlen muss, schade..." und dann in diesem Fall kein Trinkgeld geben. Wenn der Kellner jedoch erlaubt, bekommt er mehr Geld!
Die Kalkulation in Restaurants mag unterschiedlich sein, die Faustregel gilt aber immer noch, dass der Gastronom sein Essen gerade mal kostendeckend kalkuliert, seinen eigentlichen Verdienst aber mit den Getränken macht.
Gastronomen, die die Krise der letzten Jahre überstanden haben, rechnen betriebswirtschaftlich. Sie wissen, dass ein Tisch einen bestimmten pro-Kopf-Umsatz pro Stunde oder pro Abend haben muß, sonst können Sie den Laden nämlich bald zumachen, wie so viele andere.
Einen Gast, der mir als Gastwirt einen Tisch blockiert, und dabei bereits am Anfang ankündigt, seinen Getränkeumsatz auf ein (in Zahlen: 1) Wasser zu beschränken, brauche ich als Gastronom daher in der Regel nicht. Ich verdiene einfach nicht genug an ihm. Im Gegenteil, er blockiert mir Küchen- und Servicepersonal, die er beschäftigt, obwohl ich nichts an dem Umsatz verdiene. Solche Gäste sind eine Plage, auf sie sollte man verzichten. Wenn der Tisch statt dessen leer bliebe, hätte ich keinen Verlust.
Kriegen andere Gäste gar noch mit, dass es möglich ist, statt der zu zahlenden Getränke auch mitgebrachtes Wasser zu verzehren, so werden diese dem Beispiel Folge leisten wollen. Noch weniger Umsatz, noch weniger Verdienst. Solche Gäste sind eine Plage, auf sie muß man verzichten, um zu überleben.
Frag den "Hauptkellner" ruhig. Ein Kellner, egal ob Ober- oder Hauptkellner, ist auch nur ein angestellter Verkäufer von Waren und Dienstleistungen.
Einen Kellner, der nichts verkauft, sondern einem Gast erlaubt, mitgebrachtes Wasser zu verzehren, statt Umsatz zu machen, würde ich als Gastronom unter Einhaltung der kurzen Kündigungsfristen des Hotel- und Gaststättengewerbes rausschmeißen.
Einen Kellner, der einem Gast nichts verkauft, sondern ihm gegen ein versprochenes privates Trinkgeld erlaubt, mitgebrachtes Wasser zu verzehren, statt beruflich Umsatz zu machen, würde ich als Gastronom fristlos rausschmeißen.
kdM _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Ich habe vielleicht missverständlich geschrieben, aber dieser Hauptkellner ist vermutlich Chef. Übrigens, gute Erklärung des Sachverhaltes von kdM. Aber ich bin schon gewohnt, lästiger Kunde zu sein. Wenn das Restaurant, die Optikerkette oder sonstige Unternehmen Preise anheben, werden sie solche "Plagekunden" los. Aber wer günstig verkauft, sollte mit Kunden rechnen, die wenig zahlen möchten. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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