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mitgebrachtes Wasser trinken
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
Die Kalkulation in Restaurants mag unterschiedlich sein, die Faustregel gilt aber immer noch, dass der Gastronom sein Essen gerade mal kostendeckend kalkuliert, seinen eigentlichen Verdienst aber mit den Getränken macht.
Das kann nicht ganz stimmen, denn die Preise für gleiche Speisen sind abends je nach Restaurant 1 bis 1,9 Mal teuerer, als am Tag. Zumindest in Dortmund. die Kosten dürften aber gleich sein.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn die Antwort nicht gefallen sollte:

Es kann durchaus Gründe geben, warum jemand eigene mitgebrachte Getränke verzehren möchte (z.B. gesundheitlich bedingt). Sowas sollte in einer gut geführten Gaststätte kein großes Problem darstellen, insbesondere wenn dies eine Person aus einer Gruppe tut. Aber allein die Höflichkeit verlangt es schon, dass vorher zumindest gefragt wird. Außerdem könnte man dem Wirt ein "Korkengeld" anbieten. Wohlgemerkt dem Wirt, nicht dem Kellner.

(Korkengeld ist der landläufige Audruck für eine Art Schadenersatz.)

Wenn man aber die teuren Getränke umgehen und nur das billige Essen haben will bleibt nur die Ausrede: "Ich habe keinen Durst". Getrunken wird dann halt später.

Ansonsten ist es dem Wirt nämlich im Rahmen des Hausrechts durchaus gestattet Gästen die Haustür zu weisen. Er lebt schließlich vom Verkauf.

Ausnahme: Bayerische Biergärten. Dort ist es (teilweise) gestattet, sein ESSEN selbst mitzubringen.

P.S.: Brauereigebundene Wirtschaften zahlen einen erheblich HÖHEREN Einkaufspreis für z.B. Bier, als das eine Privatperson im Getränkemarkt tut. Der Fehler der meisten Privatleute liegt einfach darin, den Betrag aus dem Getränkemarkt mit dem Preis aus der Getränkekarte zu vergleichen und die Differenz als Gewinn zu betrachten. Den geringsten Teil der Kosten macht oft der Wareneinkauf aus.

Milchmädchenrechnung: Ein Wirt - nicht brauereigebunden - benötigt 10.000,- Euro im Monat um seine laufenden Kosten zu decken (inkl. Gewinn zur Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten, welcher mit 1000,- Euro angesetzt ist). Er verkauft im Monat nichts außer 1000 Bieren á 0,5 l. Damit muß das Bier 10,- Euro kosten. Der Einkauf im Getränkemarkt kostet rund 12,- Euro für 10 Liter (20 Flaschen). 0,5 Liter kosten demnach 0,60 Euro, der Gewinn beträgt also 9,40 Euro pro Bier?

... der tatsächliche Gewinn beträgt natürlich nur 1,- Euro, nämlich die 1000,- Euro Gewinn zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten geteilt durch die 1000 Biere.

Merke: Homedrinking is killing Gastwirt
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Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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michel65
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Anmeldungsdatum: 06.07.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

in diesem konkreten fall denke ich auch das das mitgebrachte wasser nicht aus gesundheitlichen gründen verzehrt wurde. Mit den Augen rollen
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Teilweise schon, aber die Person hat vermutlich nicht so gern Geld ausgegeben, um eine Entschädigung anzubieten Winken
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lili107
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Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 22.09.06, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

In wie fern ist bitte schön selbst mitgebrachtes Wasser lebensnotwendiger als das Wasser, das auf der Karte steht??? Wenn selbst wenn man darin weiß der geier irgenwelche wasserlöslichen Medikamente hat ist es doch kein Ding nach nem Glas Leitungswasser zu fragen? Oder? Oder ist Person A einfach zu geizig, um sich zum Kaffee noch Wasser zu bestellen?

Übrigens ich bin aus der Branche und habe in letzter Zeit einen Trend zum Glas Leitugswasser bemerkt. Immer mehr bestellen dies zum Kaffee. Ist ja auch nicht schlimm, aber wenn jemand bei mir eigenes Gertränke verzehren würde ich würde ihn achtkantig in den Boden rammen. Natürlich mit aller Höflichkeit. Cool
Zitat:
I-user
BeitragVerfasst am: 15.08.06, 15:31 Titel:
Ok, verstanden. A freut sich, in der Kneipe kein Stammgast mehr zu sein. Dann gibt es auch keine Probleme mit der Wirtin. Aber wenn ich ein Restaurant besuchen werde, werde ich vielleicht mit dem Hauptkellner über die Sache verhandeln nach dem Motto "Wenn ich für zweites Wasser zahlen muss, schade..." und dann in diesem Fall kein Trinkgeld geben. Wenn der Kellner jedoch erlaubt, bekommt er mehr Geld!
Das ist so eine Dreistigkeit... da könnte ich schreien! Böse

Von Gästen, denen der Geiz schon auf der Stirn steht, erwartet kein Kellner Trinkgeld. WAs heißt bei dir mehr Geld? 10 ct statt 20 ct???
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.09.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lili107 Smilie ,
Trinkgeld beträgt bei mir etwa 5-10% der Rechnung. Das mit dem Verhandeln habe ich mir anders überlegt, weil ich nicht will, dass der Wirt/ Kellner sauer wird und damit es keine Probleme mit anderen Gästen gibt.
Ich hoffe, auf Deinen Beitrag befriedigend geantwortet zu haben.

MfG I-user
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo. Mir ist gerade eine zusätzliche Information über die Person A und die Wirtin gekommen:
Der Person A hat nicht gefallen, mit der Wirtin ungeklärte Probleme zu haben. Also hat A nach dem am Anfang dieses Threads beschriebenen Vorfall extra eine Flasche mitgebracht. In der Flasche war Flüssigkeit, die ähnlich wie Apfelschorle aussah. A hat diese Flasche gut sichtbar auf einen Tisch gestellt, um von der Wirtin angesprochen zu werden. Und die Wirtin hat nicht reagiert Geschockt . Wirklich nette Wirtin Lachen
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Crun
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 13:14    Titel: einfach nur peinlich Antworten mit Zitat

Leute
Mal erlich,bin selbständig und mache das tag täglich mit.
Bei Kinder die sich ne pommes essen ,und dan ihre mitgebrachten Getränke trinken ,sage ich nichts.Den gebe ich ein Glas und gut ist.
Aber was ich absolut peinlich finde sind Eltern die ihre Kinder auf unsere Toiletten schicken um ihre Getränke Flaschen mit Leitungswasser Aufzufüllen.das wiederum
dan verteilt wird,und da möchte ich manchmal auch da zwieschen gehen ,aber mann ist heute auf dies Kunden angewiesen wenn mann nicht Pleite gehen will.
Solange es nur einmal vorkommt,sollte es dan an der Tagesordnung sein,würde ich die Leute auffordern mein Lokal zu verlassen.Auch ich muss Miete ,Strom.versicherung,sowie personal bezahlen ,von den Steuern mal ganz abzusehen.Diese leute sind nicht tragbar ,egal wie billig mann ist,Sie möchten alles am besten umsonst haben .
Und das ist leider nicht machbar ,den auch ich muss meine Familie ernähren,wie jeder andere auch.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 16:02    Titel: Re: einfach nur peinlich Antworten mit Zitat

Crun hat folgendes geschrieben::
Solange es nur einmal vorkommt,sollte es dan an der Tagesordnung sein,würde ich die Leute auffordern mein Lokal zu verlassen. ... Diese leute sind nicht tragbar, egal wie billig mann ist, sie möchten alles am besten umsonst haben.
Hallo Crun,
ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Leute oft ein Restaurant o.ä. besuchen. Also kann da überhaupt nichts an der Tagesordung sein.
Übrigens: Sie sind mE nicht selbständig im einkommenssteuerrechtlichen Sinne, sondern eine Unternehmerin.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker13,
das Problem mit dem mitgebrachten Wasser ist hier viel zu ausführlich diskutiert worden und darauf möchte ich nicht mehr eingehen.

Damit Sie richtige Aussagen nicht sofort als Quatsch bezeichnen, gebe ich Ihnen einen Tipp: Lesen Sie §§ 15 und 18 EStG. Dort steht genau, was Einkünfte aus selbständiger Arbeit und was aus Gewerbebetrieb sind. Die Unternehmerin ist im einkommenssteuerrechtlichen Sinne eine Gewerbetreibende und nicht selbständig arbeitende.

MfG I-user
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Guten Abend. Ist es verboten, in Gaststätten selbst mitgebrachtes Wasser zu trinken?


I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo Volker13,
das Problem mit dem mitgebrachten Wasser ist hier viel zu ausführlich diskutiert worden und darauf möchte ich nicht mehr eingehen.




*plonk*
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Was heißt jetzt *plonk*?


Hinweise dazu gibt plonk.de Lachen

Ich nehme an, kdM will mitteilen, dass der Thread irgendwie am Ende ist Cool
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"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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