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Verfasst am: 09.07.06, 20:56 Titel: KV Beiträge bei Rente
Schönen Abend erst mal :
Nehmen wir mal an Person A ist Selbst. Handwerksmeister ende 30 , hat seine 18 Jahre Handwerkersicherungsgesetzt auch “endlich” rum .
Er ist KV versichert als Freiwillige Mitglied . Wenn er in “Rente geht mit 65 oder 67 wonach berechnen sich die KV-Beiträge ? Nach Rente (LVA) sowie Privatrente , Vermietung und Verpachtung, Zinserträge ??? Macht es ggf. sinn das seine Frau die Vermietung und Verpachtung über Ihren Namen abwickelt , Beide habe Gütergemeinschaft , sie ist im angestellten Verhältnis und bekommt dann auch eine Rente .
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beitrge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 10.07.06, 09:40 Titel:
Ich glaube diese Frage sollte man so in 20 Jahren nochmals stellen. Biis heute richtet sich der Beitrag nach der Rente. Mit Renteneintritt wirst du wieder Pflichtmitglied in der GKV.
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden (momentan) der Beitragsbemessung zugrunde gelegt:
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (z.B. Versorgungsbezüge, etc.)
3. das Arbeitseinkommen (aus einer Selbstständigen Tätigkeit)
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