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KV Beiträge bei Rente

 
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D&M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beitrge: 56
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 20:56    Titel: KV Beiträge bei Rente Antworten mit Zitat

Schönen Abend erst mal :
Nehmen wir mal an Person A ist Selbst. Handwerksmeister ende 30 , hat seine 18 Jahre Handwerkersicherungsgesetzt auch “endlich” rum .
Er ist KV versichert als Freiwillige Mitglied . Wenn er in “Rente geht mit 65 oder 67 wonach berechnen sich die KV-Beiträge ? Nach Rente (LVA) sowie Privatrente , Vermietung und Verpachtung, Zinserträge ??? Macht es ggf. sinn das seine Frau die Vermietung und Verpachtung über Ihren Namen abwickelt , Beide habe Gütergemeinschaft , sie ist im angestellten Verhältnis und bekommt dann auch eine Rente .

Ich danke für Eure hilfreichen Antworten
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beitrge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.07.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube diese Frage sollte man so in 20 Jahren nochmals stellen. Biis heute richtet sich der Beitrag nach der Rente. Mit Renteneintritt wirst du wieder Pflichtmitglied in der GKV.
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D&M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beitrge: 56
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo niemand mit einer sinnvollen Antwort , nach jetziger Rechtslage und nicht wie andere meinen die in der Zukunft ....




Danke für eure guten Tip´s


danke auch
@migo
nur deine Anwort konnte ich nicht gebrauchen
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beitrge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden (momentan) der Beitragsbemessung zugrunde gelegt:
1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (z.B. Versorgungsbezüge, etc.)
3. das Arbeitseinkommen (aus einer Selbstständigen Tätigkeit)
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