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Einbürgerung eines minderjährigen Kindes

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.04, 14:58    Titel: Einbürgerung eines minderjährigen Kindes Antworten mit Zitat

Meine Lebenspartnerin wird im nächsten Jahr den Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie ist noch verheiratet, lebt aber getrennt von Ihrem Ehemann (er ist ebengfalls Ausländer, in seinem Heimatland wohnhaft und wird keinen Antrag auf Einbürgerung stellen). Sie hat ein 11jähriges Kind mit ihrem Ehemann, das Kind lebt mit der Mutter gemeinsam in Deutschland.

Frage: kann das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Ist die Zustimmung des Vaters erforderlich? Was passiert, wenn der Vater nicht zu finden ist?

Dieser Umstand ist insofern wichtig, weil das Kind (ein Mädchen) eine begabte Sportlerin ist und die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit ihre sportliche Laufbahn in wenigen Jahren hindern könnte.

Vielen Dank!
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 23:37    Titel: Re: Einbürgerung eines minderjährigen Kindes Antworten mit Zitat

Gast33 hat folgendes geschrieben::
Meine Lebenspartnerin wird im nächsten Jahr den Antrag auf Einbürgerung stellen. Sie ist noch verheiratet, lebt aber getrennt von Ihrem Ehemann



Hi Gast!

Dies ist kein Problem, wenn deine Lebenspartnerin einen eigenen Ainbürgerungsanspruch hat (8 Jahre rechtm. Aufenthalt).

Zitat:
Sie hat ein 11jähriges Kind mit ihrem Ehemann, das Kind lebt mit der Mutter gemeinsam in Deutschland.

Frage: kann das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?


Wenn es die Voraussetzungen erfüllt, insbesondere auch aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden kann, ja.

Zitat:
Ist die Zustimmung des Vaters erforderlich?

Nein, nicht für den Einbürgerungsantrag, aber evtl. für die Entlassung.

Zitat:
Was passiert, wenn der Vater nicht zu finden ist?


Sollte daran der Entlassungsantrag scheitern, müsste geprüft werden, ob ausnahmsweise eine vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Frage kommt.
Zitat:
Dieser Umstand ist insofern wichtig, weil das Kind (ein Mädchen) eine begabte Sportlerin ist und die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit ihre sportliche Laufbahn in wenigen Jahren hindern könnte.


Dieser Umstand spielt zumindest in dem Alter sicherlich keine Rolle.
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