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Hallo,
eine allgemeine Frage zum Thema Rückgaberecht:
A (Privatperson) kauft sich bei einem zertifizierten Autoverwerter (Schrotthändler) B nen gebrauchten Katalysator. Da A sich nicht sicher ist, ob der Kat an seinem Kfz passt, vergewissert er sich beim Autoverwerter B beim Kauf, dass er den Kat ggf. zurückbringt, wenn dieser nicht passen sollte. Der Händler stimmt dem mündl. zu und markiert den gebrauchten Kat mit einer blauen Farbe.
Beim Einbau des Kats stellt sich dann heraus, dass der alte Kat von A doch nicht defekt ist. Außerdem ist der gekaufte Kat viel zu kurz, sodass er garnicht reinpassen würde.
Also bringt A den gekauften Kat innerhalb einer Woche wieder zurück.
Der Händler B weigert sich das Geld zurückzugeben. Stattdessen bietet er ihm "kulanterweise" an, ihm den Kat in seiner Werkstatt einzubauen und wenn dieser doch passen sollte, würde er zusätzlich Geld für den Einbau verlangen. Wenn der Kat nicht passen würde (was A bereits mehrfach gesagt hat), dann würde Händler B dem Kunden A einen Gutschein ausstellen. Geld würde er auf keinen Fall zurückgeben.
Kunde A ist damit nicht einverstanden. Er möchte den Kaufvertrag rückgängig machen und sein Geld wieder zurückbekommen. Händler B sieht das anders und verweist auf
das Kleingedruckte auf der Rechnung/Quittung.
Dort steht ganz klein:
Ersatzteile können nur unter folgenden Bedingungen umgetauscht werden:
Geldrückgabe nur mit schriftlicher Vereinbarung, ansonsten nur Umtausch - Frist innerhalb 1 Woche - nur
von uns markierter Ersatzteile - nur in einwandreiem und ungeöffneten Zustand - alle Aggregate und Ersatzteile müssen von einer Fachwerkstatt eingebaut werden.....
Was kann Kunde A machen?
Den gekauften Kat braucht er definitiv nicht, da
1. sich in der Werkstatt herausgestellt hat, dass sein alter Kat noch 100% i.O. ist.
2. der gekaufte Kat eh nicht reingepasst hat (um ca. 15 cm zu kurz)
Besteht bei Kaufgeschäften zwischen Händler und Privatperson nicht ein Rückgaberecht? (innerhalb 2 Wochen)
Ist das Kleingedruckte auf der Rechnung/Quittung von Händler B rechtens?
Besteht bei Kaufgeschäften zwischen Händler und Privatperson nicht ein Rückgaberecht? (innerhalb 2 Wochen)
Nur bei Fernabsatz und Haustürgeschäften. Ein generelles Rückgabe-/Widerrufsrecht gibt es nicht.
2. Das Kleingedruckte auf der Quittung
Das kann meiner Meinung nach nicht Vertragsbestandteil sein, da dem Käufer nicht _vor_ Vertragsabschluss bekannt sondern erst nach Aushändigung derselben.
Soweit ich weiß (und sofern nicht an anderer Stelle etwas dazu vertraglich vereinbart wird) tritt dann anstelle dessen die gesetzliche Regelung, und damit ggf. eben wieder 1.
Mündliche Absprachen kann man treffen und können auch Vertragsbestandteil werden. Sie müssen aber im Zweifelsfall dann von dem, der etwas will, nachgewiesen werden. Das scheint das eigentliche Problem in so einem Fall zu sein.
Natürlich wie immer angelesenes Laienwissen, also ohne Gewähr oder sowas.
Gruß
Rena
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