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Innerhalb von 3 Tagen zum Betreuungsfall geworden
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betreuungsunrecht
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 14:10    Titel: Innerhalb von 3 Tagen zum Betreuungsfall geworden Antworten mit Zitat

Hallo, ist das rechtlich überhaupt korrekt?
Mann kommt ins Krankenhaus.
Ärztin macht Krankenprotokoll am selben Tage.
Facharzt macht Fachärztliche Stellungnahme mit gleicher Aussage 2 Tage später.
Am 3. Tag wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Gesamte Familie, Ehefrau, Tochter, Sohn werden vom Gericht nicht gefragt,
ob sie die Betreuung übernehmen.
Danke für die Antworten im voraus.
Manfred
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BetreuungsRecht oder BetreuungsUnrecht?
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 21:31    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

so etwas habe ich in zehn Jahren ehrenamtlicher Betreuung noch nicht erlebt. Gibt es irgend einen Grund für die Eile ?

Durchschnittlich dauert die Einrichtung einer Betreuung 6 Wochen bis 3 Monate. Erst wird der Antrag gestellt, dann wird ein Gutachten eingeholt. Zwischendurch wird geschaut, wer die Betreuung übernehmen kann/will. Macht der Betroffene eigene Vorschläge, sind Verwandte da, die die Betreuung übernehmen können/wollen ? Wenn das alles geklärt ist, findet ein Termin mit dem Betroffenen, dem Richter und der als Betreuer vorgesehenen Person statt. In aller Regel fasst dann der Richter vor Ort, spätestens aber in seinem stillen Kämmerlein, einen Beschluß, der den Betroffenen zugeht. Der Beschluß enthält Angaben, wer Betreuer ist, welchen Aufgabenkreis die Betreuung umfaßt, und wann die Betreuung überprüft wird.

Solche extreme Eile wie hier geschildert kann ich mir nur vorstellen, wenn es um richtig viel Geld geht, also mindestens im sechsstelligen Bereich. Oder um Schaden vom Betreuten abzuwenden. Wenn z. B. ein Haus weit unter Wert an die lieben Verwandten verkauft werden soll.

Gruss

Andreas
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Für welche Bereiche gilt die Betreuung denn? Alles? Nur finanzielles? Oder nur Gesundheit?
Ist der zu-Betreuende misshandelt worden? Wie lautet denn die Diagnose???
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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betreuungsunrecht
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.07.06, 22:00    Titel: Der ganze Vorgang ist hier zu lesen Antworten mit Zitat

Hallo,

Es gibt ein kleines Zweifamilienhaus, ca. 40.000 Euro Bargeld
Erwin hatte nur einen Hirninfarkt.
Angabe Ärztin 1:
Beim Patient läge ein "Apoplex" mit armbetonter Hermiparese rechts vor.
Der Patient sei "kachektisch und in verwahrlostem Zustand".
Angabe Arzt 2:
Es gibt Hinweise, dass der Untersuchte in häuslicher Umgebung in Verwahrlosung geraten sein könne.

Im Richterbeschluss steht:
Akutes hirnorganisches Psychosyndrom bei Zustand nach linkshirnigem cerebralen Insult.
Und eben das übliche:
Es bestehen dringende Gründe für die Annahme, das es erforderlich ist einen Betreuer zu bestellen.
Es besteht Gefahr im Verzuge.

Betreuer wurde für folgende Bereiche eingesetzt:
Sorge für Gesundheit
Aufenthaltsbestimmung
Vermögenssorge

Gruss Manfred
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 16:07    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo.

wenn man von der Eile absieht ist alles normal. Ich kann den Gedanken nicht verleugnen, dass sich da wohl jemand am Vermögen bedienen wollte, und dies wurde durch die Betreuerbestellung verhindert.

Einen Grund für irgendwelche Maßnahmen gegen die Betreuerbestellung sehe ich nicht.

Gruss

Andreas
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 17:15    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo.

wenn man von der Eile absieht ist alles normal. Ich kann den Gedanken nicht verleugnen, dass sich da wohl jemand am Vermögen bedienen wollte, und dies wurde durch die Betreuerbestellung verhindert.

Einen Grund für irgendwelche Maßnahmen gegen die Betreuerbestellung sehe ich nicht.

Gruss

Andreas

Der Themen-Eröffner will wohl eher den umgekehrten Verdacht mit den Texten auf seiner Internetseite nahelegen: Dass nämlich möglicherweise die Ärzte und sehr wahrscheinlich der Betreuer sich ungerechtfertigt am Vermögen des Betreuten bereichert hätten. Immerhin sind nach den Angaben dort 6000,-- Euro vom Konto "verschwunden" - ohne Nachweis.

Statt im Internet herumzulamentieren, sollten die Erben einen Anwalt konsultieren und evtl. eine Strafanzeige machen ...
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mitternächtliche Grüße.


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betreuungsunrecht
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 19:01    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo.

wenn man von der Eile absieht ist alles normal. Ich kann den Gedanken nicht verleugnen, dass sich da wohl jemand am Vermögen bedienen wollte, und dies wurde durch die Betreuerbestellung verhindert.

Einen Grund für irgendwelche Maßnahmen gegen die Betreuerbestellung sehe ich nicht.

Gruss

Andreas


Und wofür bitte gibt es dieses Gesetz?
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen,
insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste.
Solche Hilfen sind vorrangig

Die Ärzte waren darüber informiert das die Tochter die Betreuung übernehmen will.

Gruss Manfred
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Zuletzt bearbeitet von betreuungsunrecht am 15.07.06, 19:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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betreuungsunrecht
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 19:04    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

Zitat:

Statt im Internet herumzulamentieren, sollten die Erben einen Anwalt konsultieren und evtl. eine Strafanzeige machen ...


Anwalt ist bereits dabei eine Klage einzureichen.

Gruss Manfred
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 19:41    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

nichts ist unmöglich, das wissen wir. Aber wegen 6000 Euro einen Betrug begehen ? Was sind das für kleine Geister ?

Anderes Thema:

Wenn sich jemand zum Ziel macht, die Auswüchse des Betreuungsrechtes und Betrügereien öffentlich zu machen, dann würde ich mich erstmal sehr genau über die Rechtsvorschriften informieren. Sätze wie "das kann doch nicht wahr sein" oder "das gibt es doch nicht" nützen gar nichts. Wenn da steht: "das ist ein Verstoß nach § X BGB", dann hat das Hand und Fuß.

Ebenso ärgere ich mich immer wieder über Fernsehsendungen, in denen über betrogene Betreute berichtet wird. Meist wird noch während des Berichtes im Fernsehen klar, dass es nicht so gelaufen sein kann, wie es geschildet wird. Da wird weggelassen, verdreht und auch sonst unseriös berichtet, nur um die Quoten hoch zu treiben.

Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, das will ich gar nicht bestreiten. Aber grade diese werden so nicht gefasst oder bloßgestellt.

Auch wird es immer wieder passieren, dass ein Betreuter schlechte Erfahrungen macht bzw. Entscheidungen der Behörden bzw. Krankenkassen schlichtweg falsch sind. Da wird man aber auch mit einer Internetseite nichts erreichen, das geht denen am Popo vorbei.

Es bleibt nur, die Angelegenheit nüchtern, sachlich und ohne jede Aufgeregtheit anzugehen. So etwas wie "das steht mir nach meiner Meinung zu" bringt nichts. Da wird sich eben nur auf die eigenen Meinung bezogen. Und nicht auf Gesetze.

Der Gang zum Anwalt ist evtl. richtig und ebenso evtl. recht teuer.

Gruss

Andreas
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betreuungsunrecht
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 21:28    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nichts ist unmöglich, das wissen wir. Aber wegen 6000 Euro einen Betrug begehen ? Was sind das für kleine Geister ?

Anderes Thema:

Wenn sich jemand zum Ziel macht, die Auswüchse des Betreuungsrechtes und Betrügereien öffentlich zu machen, dann würde ich mich erstmal sehr genau über die Rechtsvorschriften informieren. Sätze wie "das kann doch nicht wahr sein" oder "das gibt es doch nicht" nützen gar nichts. Wenn da steht: "das ist ein Verstoß nach § X BGB", dann hat das Hand und Fuß.

Ebenso ärgere ich mich immer wieder über Fernsehsendungen, in denen über betrogene Betreute berichtet wird. Meist wird noch während des Berichtes im Fernsehen klar, dass es nicht so gelaufen sein kann, wie es geschildet wird. Da wird weggelassen, verdreht und auch sonst unseriös berichtet, nur um die Quoten hoch zu treiben.

Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, das will ich gar nicht bestreiten. Aber grade diese werden so nicht gefasst oder bloßgestellt.

Auch wird es immer wieder passieren, dass ein Betreuter schlechte Erfahrungen macht bzw. Entscheidungen der Behörden bzw. Krankenkassen schlichtweg falsch sind. Da wird man aber auch mit einer Internetseite nichts erreichen, das geht denen am Popo vorbei.

Es bleibt nur, die Angelegenheit nüchtern, sachlich und ohne jede Aufgeregtheit anzugehen. So etwas wie "das steht mir nach meiner Meinung zu" bringt nichts. Da wird sich eben nur auf die eigenen Meinung bezogen. Und nicht auf Gesetze.

Der Gang zum Anwalt ist evtl. richtig und ebenso evtl. recht teuer.

Gruss

Andreas


Hallo Andreas,
am Anfang der Geschichte mit meinem Schwiegvater war ich nur wütend,
da sah meine Website noch aggressiver aus. Im laufe der Wochen bin ich etwas sachlicher und auch kundiger an die Sache gegangen.
Ein Rechtsexperte bin ich wahrlich nicht. Aber es stellen sich einfach zu viele Fragen,
die ich geklärt haben will.

Dürfen Ärzte Vermutungen ins Krankenprotokoll schreiben,
ohne mit den Angehörigen darüber zu sprechen? Bis dahin gab es noch keine
Betreuungsverfügung! Oder sind Ärzte verpflichtet die Angehörigen aufzuklären,
das sie es für notwendig halten, einen Betreuer aus dem und dem Grunde einzusetzen und das Gericht informieren werden.

Ist das Recht? Wenn es diesen Paragraphen gibt und er wird ohne Begründung ignoriert?
Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht andere Hilfsmöglichkeiten bestehen,
insbesondere die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste.
Solche Hilfen sind vorrangig

Ist das Recht wenn die Ehefrau keine Information vom Gericht bekommt,
das ihr Mann (40 Jahre Ehe) jetzt einem Betreuer unterstellt ist?

Ist das Recht wenn ein Betreuer einer Ehefrau die Konten sperrt,
worauf diese seit 40 Jahren Zugriff hat, ohne Sie zu informieren?
Sie also einfach mittellos wird.

Ist das Recht wenn ein Betreuer nicht verpflichtet ist, zu dieser Frau wenigstens
Kontakt aufzunehmen um ihr zu sagen in welchem Pflegeheim er ist?

Mein Rechtsempfinden sagt dazu: NEIN

Gruss Manfred
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
24.04.2006 - Erwin wird in ein Pflegeheim verlegt, weil laut Aussage des Betreuers,
das Krankenhaus ihn nicht länger haben will !

will schon, denn ein intensiv bett bringt viel mehr geld wie ein gebrochenes bein.

ich habe mir mal die zeit genommen u. die seiten komplett gelesen u. muss sagen das das der "normale" wahnsinn ist, leider!

ich persönlich habe erst nach gut 2 1/2 jahren nach dem tot meiner mutter erfahren das eine lebensversicherung in der ich als begünstigter eingetragen bin vorhanden ist u. das auch nur durch einen sau-dummen zufall(nicht vom betreuer) . geld das besser für die beerdigung hätte ausgegeben werden können um meiner mutter eine würde vollere beerdigung zukommen zu lassen.

ps:. auf dem konto meiner mutter sind stolze 11.000€ haben, allerdings geht alles bis auf den "freibetrag" von 1700€ an vater staat u. diese 1700€ gehen durch 3 "erben".

fazit: 56 gelebt, ab dem 52 lebensjahr durch einen fehler zum krüppel mit nurnoch einem halben schädel gemacht, nurnoch atmendes stück fleisch das nurnoch der willkür des pflegepersonals ausgeliefert ist u. von jedem nurnoch als "fall" bezeichnet wird.

aber ich persönlich muss dieses "system" b.z.w die menschen die nach diesem system arbeiten in schutz nehmen, es ist der 5 post.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=315261
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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santamaria
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Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das Betreuungsgesetz ist doch so, das die Berufsbetreuer überlastet sind. Ich verstehe nicht so ganz, das man hier der Tochter nicht die Betreuung gegeben hat. Auch sieht man ja an einem Fall auf Ihrer HP, das es nicht so ist, das der Richter sich immer ein Bild macht. In dem Fall war der Richter das erste mal fast 9 Monate später bei der Frau. Hier läuft doch einiges schief. Auch was der eine schreibt, das man die Fernsehsendungen nicht ernst nehmen kann verstehe ich nicht. Wie soll man denn sonst auf dieses Unrecht aufmerksam machen? Alte Leute sind auch noch Menschen mit Rechten auch wenn sie teilweise keinen Verstand mehr haben. Nun dürft ihr mich nieder machen weil ich nicht Euerer Meinung bin.
LG Santamaria
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betreuungsunrecht
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 08:15    Titel: In 3 Tagen zum Betreuungsfall ohne Rechte Antworten mit Zitat

santamaria hat folgendes geschrieben::
Das Betreuungsgesetz ist doch so, das die Berufsbetreuer überlastet sind. Ich verstehe nicht so ganz, das man hier der Tochter nicht die Betreuung gegeben hat. Auch sieht man ja an einem Fall auf Ihrer HP, das es nicht so ist, das der Richter sich immer ein Bild macht. In dem Fall war der Richter das erste mal fast 9 Monate später bei der Frau. Hier läuft doch einiges schief. Auch was der eine schreibt, das man die Fernsehsendungen nicht ernst nehmen kann verstehe ich nicht. Wie soll man denn sonst auf dieses Unrecht aufmerksam machen? Alte Leute sind auch noch Menschen mit Rechten auch wenn sie teilweise keinen Verstand mehr haben. Nun dürft ihr mich nieder machen weil ich nicht Euerer Meinung bin.
LG Santamaria


Der Richter hat bis heute, mit keinem aus der Familie, auch nur ein Wort gewechselt.
Ausser mit mir, 1 Minute am Telefon, und schon war ich abgewimmelt.
Und du hast Recht, es geht nur über die Medien, deswegen hab ich auch die Website gemacht.
Als nächstes sind die Zeitungen dran.

Gruss Manfred
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santamaria
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Seid mir nicht böse aber in unserem sogenannten Rechtsstaat vergißt man ganz einfach, dass alte Menschen auch noch Lebewesen sind und keine Aktenzeichen. Jeder der hier so spricht, sollte erst einmal dieses Leid der alten Menschen am eigenen Körper mitmachen. Ich stelle es mir schlimm vor aufzuwachen und festzustellen du darfst nicht mehr über dich alleine entscheiden. Hier ist es gefragt das es miteinander geht und nicht aneinander vorbei.
LG Santamaria
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Lichtaus
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Fall äußere ich mich nicht, wegen vieler Spekulationen und seltsamer Darstellungen von § en.

Was ich aber sehr positiv finde ist der Hinweis auf Ihrer Homepage rechtzeitig Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen oder Betreuungsverfügungen zu verfassen.

Sehr wichtig.
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