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Verfasst am: 14.07.06, 17:07 Titel: Fristen in der BU
Hallo,
ich habe mal gehört , dass der Versicherer nur bis zum Ablauf einer Frist von 10 Jahren eine BU-Versicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. Ist dass richtig? Oder gelten andere Fristen oder kann er immer?
Seit einer Gesetzesänderung des entsprechenden Paragraphen im BGB vor ca 3 Jahren (ich weiss jeztzt den Stichtag und das Jahr nicht genau ohne nachzusehen) gilt für die Anfechtung durch arglistige Täuschung die 10 Jahresfrist.
Das ist so korrekt. Vorher waren es 30 Jahre.
Was den Rechtsanwälten der Versicherung und den Richtern in einem konkreten Fall dann dazu einfällt, kann man allerdings erst sehen wenn es denn mal zu einem konkreten Fall kommt.
Und das wäre frühestens 10 Jahre nach diesem Stichtag, also irgenwann im Jahr 2012 oder 2013 .
Nachtrag: Stichtag der Gesetzesänderung war nach flüchtigem googeln der 01.01.02. Hoffe das stimmt.
Für Verträge die vorher abgeschlossen wurden läuft die Anfechtungsfrist dann bis längstens 01.01.2012, so die 30 Jahre seit Abschluss nicht schon vorher vorbei sind.
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