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Versicherung zahlt zu wenig

 
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pfleger0815
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 15:50    Titel: Versicherung zahlt zu wenig Antworten mit Zitat

Hallo,
habe ein kleines Problem mit einer Versicherung.
Eine Mitarbeiterin war mit Firmenauto unterwegs. Es kam zum Unfall. Die gegnerische Versicherung stellte nun 50% Teilschuld fest. Ob das richtig ist, lassen wir mal aussen vor.
Die generische Versicherung zahlt nun folgendes:

Wiederbeschaffung 1500 €
Restwert - 350 €
Leihwagen + 400 €
Sachverständiger + 300 €
--------------------------------
Betrag 1850 € davon 50 % Teilschuld = 925 €

Nun zieht die Versicherung noch den Mietwagen und Sachverständigen als gezahlte Leistung ab. Also 925-400-300 = 225 € Schadenersatz.
Mir ist nicht ganz klar warum die Versicherung letztere Beträge 2x absetzt, nehmlich in der 50 %igen Teilschuld und nochmal zu 100 % als geleistete Zahlung.
Ist das so richtig?

Gruss Mario
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen und die der Leihwagenfirma direkt an diese zu 100 % ausgeglichen hat, wäre die Abrechnung korrekt...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Mickie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Wie wäre es mit einem Anruf bei der Schadensabteilung der Versicherung?

Die können sicherlich ihr Vorgehen begründen.

Ich könnte verstehen wenn jeweils 50% von den Mietwagen - und Gutachterkosten angerechnet würden, da sie ja zur Hälfte am entstandenen Schaden beteiligt sind.

Gruss Mickie
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mickie hat folgendes geschrieben::
Ich könnte verstehen wenn jeweils 50% von den Mietwagen - und Gutachterkosten angerechnet würden, da sie ja zur Hälfte am entstandenen Schaden beteiligt sind.
Unter der Voraussetzung, dass die Versicherung diese beiden Posten zunächst zu 100 % übernommen hat, sind diese Kosten nun zu 50 % in Abzug gebracht worden.

Wobei ich die Rechnung der Versicherung zunächst auch nicht verstanden habe. Vielleicht ist diese so verständlicher:

Schaden = 1.500 € - 350 € = 1.150 €.
50 % von 1.150 € = 575 €
Nun hat die Versicherung bereits den Mietwagen und den Gutachter übernommen, d.h. die Versicherung hat noch Forderungen in Höhe von
50 % von 400 € = 200 €
50 % von 300 € = 150 € hat.
575 € - 200 € - 150 € = 225 €

Die Rechnung der Versicherung ist dann demnach korrekt.
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