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Nicht zugestellte Bankkarte - Gebühren

 
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slyte
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 12:21    Titel: Nicht zugestellte Bankkarte - Gebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten ein neues Girokonto eröffnet und im Zuge dessen eine EC-Karte für das Konto in Auftrag gegeben. Für diese Karte fällt eine festgelegte Gebühr an. Diese wurde mir ca. 4 Wochen nach Kontoeröffnung von diesem abgebucht. Weder die Karte noch die PIN für die Karte wurden mir zugestellt.
Ich habe die Bank davon in Kenntnis gesetzt, dass ich die Karte nicht erhalten habe, woraufhin mir der Vorschlag unterbreitet wurde, diese zu sperren, was allerdings weitere Gebühren nach sich ziehen würde. Ich habe die Karte sperren lassen, mich allerdings geweigert, jegliche Gebühren zu übernehmen. Trotzdem wurde mir nun die Gebühr für die Sperrung abgebucht.
Die Bank konnte in ihrem Arbeitsprozess feststellen, dass die Karte anscheinend verschickt wurde und nicht zurückkam. Allerdings werden Karte und PIN in 2 unterschiedlichen Briefen versendet, die beide auf dem Postweg verschwunden sein müssten, da beide Briefe niemals ankamen. Ein Mißbrauch der Karte liegt nicht vor.

Meine Fragen lauten nun: Gilt eine postalische Zustellung per Standardbrief als gesicherte Zustellung? Wer ist in der Beweispflicht, was den Erhalt der Karte angeht? Darf die Bank mir in diesem Fall die Gebühren berechnen?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Hilfe.

Grüße,

slyte
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte das Posting gemäß Forenregeln umformulieren. (s. erstes Posting oben im Forum). Dann können wir Einzelfälle diskutieren.

Vorab jedoch die allgemeine Bemerkung, dass derjenige, der etwas von einem anderen will (z.B. Gebühren) vor Gericht beweispflichtig wäre.
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