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Kontoführungsgebühren Rückerstattung!?

 
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BiBoB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 21:19    Titel: Kontoführungsgebühren Rückerstattung!? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich(23) bin schon seit meinem 15. Lebensjahr bei meiner Bank. Ich mache im moment meine Ausbildung zum Augenoptiker.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, das man auch als Auszubildender keine Kontoführungs- und Buchungspostengebühren für sein Girokonto zahlen muss. Mir wurden aber nun seit 2 1/2 Jahren eben diese abgebucht.
Die Summe beläuft sich auf etwa 470,-!
Nach einem Ggespräch mit meiner Bank, (die den Fehler auch eingestanden hat) wurden mir jetzt 250,- zugestanden, mit der Begründung das es zu lange her sei und ich mich früher hätte melden müssen.

Ist das rechtens, oder kann ich mit Erfolg dagegen vorgehen? Für nen Azubi ist das viel Geld.

Danke im voraus für die Antwort
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach einem Ggespräch mit meiner Bank, (die den Fehler auch eingestanden hat)


Kann es sein, daß die Bank nicht von ihrem, sondern von deinem Fehler sprach?
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BiBoB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.07.06, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Bank hatte das Konto automatisch auf das 18. Lebensjahr beschränkt, und durch einen Kundenberaterwechsel, wurde das übersehen. Meine jetztige Kundenberaterin ist eine bekannte. Die hat mir das so erklärt.
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WernerSnow
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt IMO keine Bestimmung, die besagt, dass eine Bank bei einem Azubi keine Kontoführungsgebühren verlangen _darf_.

Viele Banken machen das üblicherweise eher als Service / zur Kundenbindung. Inwieweit man allerdings im Nachhinein dieses "Zugeständnis" einfordern kann, kann ich nicht beurteilen.

BTW: 470 : 30 Monate (2,5 Jahre) = 15 Euro pro Monat ... erscheint mir aber schon ein wenig "hochpreisig"?
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

I.d.R. steht in den AGB's der Banken, das Kontoauszüge, Abrechnungen etc. zu prüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben sind!

Unverzüglich ist sicher Auslegungssache (wenn ich mich recht erinnere, sagt die Rechtssprechung 6 Wochen nach Buchung, bin mir da aber nicht sicher) , aber 2 1/2 Jahre sind definitiv kein Zeitraum, den man mit unverzüglich definieren kann.

M.E. bestehen hier wenig Chancen .... ich find die Kulanz der Bank allerdings sehr beeindruckend. Ich hätte dir sicher weniger erstattet Cool

Tschau
Majo
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BiBoB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.07.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure schnellen antworten. Da bin ich dann halt mal froh über die Kulanz meiner bank Geschockt

@WernerSnow: ichn zahle halt oft mit karte Lachen

MfG
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WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also mit Kreditkarte ... und das Kontomodell enthält eine ... ja ok, dann kann man drüber reden Smilie
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