Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Prüfung wurd nicht vollständig ausgeteilt.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Prüfung wurd nicht vollständig ausgeteilt.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nadia8383
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 17:00    Titel: Prüfung wurd nicht vollständig ausgeteilt. Antworten mit Zitat

Ein Student kommt erst wenige Minuten vor Beginn einer Prüfung in den Prüfungsraum. Der Professor ist schon am Austeilen der Prüfung und gibt diesem Studenten ebenfalls die Prüfungsunterlagen, vergisst jedoch hierbei ein Blatt.

Auf der Prüfung ist nicht vermerkt, aus wie vielen Blättern diese besteht, sie beinhaltet auch keine Seitennummerierung oder Inhaltsverzeichnis und es wird während der Anwesenheit des Studenten nicht darauf aufmerksam gemacht aus wie vielen Blättern die Prüfung besteht.

Dem Student fällt jedoch auf, dass etwas an der Prüfung fehlen muss und er fragt kurz vor Ende der Prüfungszeit nach. Hierbei fällt das fehlende Blatt auf und er erhält dies noch. Natürlich ist es ihm nicht mehr möglich, mehr als ein drittel dieses Blattes zu bearbeiten.

Da auf diesem Blatt sehr hoch bewertete Fragen standen, besteht der Student die Prüfung nicht.

Was kann der Student machen? Kann der Student darauf bestehen, die Prüfung als bestanden angerechnet zu bekommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.07.06, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Recht, dass diese Prüfung als "bestanden" gewertet wird, hat der Prüfling sicher nicht. Um festzustellen, ob der Prüfling diese Fragen korrekt beantwortet hätte, gehören da nämlich hellseherische Fähigkeiten. Der Stundent könnte aber möglicherweise "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen, da das Fehlen der Seite nicht seine Schuld war und er hierfür sicher Zeugen benennen kann. Dann hätte er das Recht, die Prüfung zu wiederholen, genau wie jemand, der mit ärztlichem Attest gar nicht erst teilnehmen konnte.

Aber statt sich auf Vermutungen unbeteiligter Dritter zu verlassen, sollte erst einmal das Gespräch mit dem Prüfer gesucht werden, und seine Meinung hierzu gehört werden. Vielleicht schlägt der Prüfer ja eine mündliche Ergänzungsprüfung vor oder eine Nachholklausur.

Nachlesen in der Prüfungsordnung soll auch manchmal helfen.

Und wenn der Prof sich uneinsichtig zeigt, könnte eine Nachfrage beim Prüfungsamt der Hochschule Erfolg bringen ...

Und immer den guten alten Wilhelm Busch im Hinterkopf behalten:
Zitat:
Wer in Dorfe oder Stadt
Einen Idee wohnen hat,
Der sei höflich und bescheiden,
Denn das mag der Idee leiden.

_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.