Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.08.06, 16:39 Titel: Befreiung von Kontoführungsgebühren rückwirkend möglich?
Mit dem Anfang einer Ausbildung habe ich ein Giro Konto bei der Sparkasse angelegt, welches für die Dauer der Ausbildung (3 Jahre) gebührenfrei war. Nach der Ausbildung habe ich 2 Jahre gearbeitet, regelmäßiges Einkommen bezogen, und somit Kontoführungsgebühren in Höhe von 19,50 pro 3 Monate bezahlt. Vor zwei Jahren habe ich meine Arbeit gekündigt um mich weiterzubilden. In den letzten beiden Jahren habe ich 1 Jahr in den USA gelebt (Austauschprogramm des Bundestags) und danach 1 Jahr die Fachoberschule besucht. Heute habe ich (von meinem Berater bei der Sparkasse!!!) erfahren, dass ich während der letzten beiden Jahre keine Kontoführungsgebühren hätte zahlen müssen. Auf die Frage, ob dies nun auch rückwirkend geändert werden könne, sagte er, dass dies nicht möglich sei, da ich mich selbst zur entsprechenden Zeit darum hätte bemühen müssen.
Da es sich in den letzten beiden Jahren um einen Betrag von insgesamt EUR 156,- handelt, frage ich mich, ob ich ein Recht darauf habe, diesen Betrag zurückzufordern.
Ja, absolut,
das Recht haben Sie. In diesem unseren Lande darf jeder fordern was er will - sieht man ja auch immer bei den Gewerkschaften.
Eine ganz andere Frage ist allerdings was man bekommt.
Einen Rechtsanspruch sehe ich in Ihrem Fall nicht, da es ja kein Gesetz gibt das Ihnen eine kostenfreie Kontenführung zusichert.
Vielmehr ist es ein freiwilliges Angebot Ihrer Bank, an das diese Bedingungen knüpfen kann wie sie will.
Sie könnte auch festlegen das eine Vorbedingung für diese Vergünstigung ist das der Kunde einmal im Schalterraum laut Hänschenklein absingt.
Da es sich in den letzten beiden Jahren um einen Betrag von insgesamt EUR 156,- handelt, frage ich mich, ob ich ein Recht darauf habe, diesen Betrag zurückzufordern.
Die vergünstigten Sonderkonditionen einiger Banken für bestimmte Personengruppen sind ein freiwilliges Angebot, das die Banken an entsprechende Bedingungen knüpfen dürfen.
Ein Rechtsanspruch auf eine rückwirkende Erstattung der "zu viel" gezahlten Kontoführungsgebühren besteht sicherlich nicht.
Aber wenn Sie einigermassen geschickt verhandeln und die Bank Wert darauf legt, Sie auch zukünftig zu ihrem Kundenkreis zu zählen, können Sie wahrscheinlich zumindest einen Teil der Kontoführungsgebühren auf Kulanz-Basis zurückerstattet bekommen. Natürlich macht dabei auch der Ton die Musik.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.08.06, 18:34 Titel:
CDS hat folgendes geschrieben::
... das der Kunde einmal im Schalterraum laut Hänschenklein absingt.
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Natürlich macht dabei auch der Ton die Musik
Is klar
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.