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warum gibt es Unterschiede bei der Höhe des Gerichts- bzw. Prozesskostenvorschusses ?
bei meinem Streitwert wäre ein Prozesskostenvorschuss in Höhe von ca. 6.000 € angefallen.
Nun habe ich ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt. Der Widerspruch ging ein. Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht, dass wenn ich das Verfahren vor dem Gericht verhandelt haben möchte, ich ca. 900 € überweisen soll.
Gerichtskosten sind nur die Kosten des Gerichts, Prozesskosten auch die Kosten für die Anwälte... einfach mal http://www.prozesskostenrechner.de/ anklicken und durchrechnen lassen, da sind die unterschiedlichen Positionen aufgeführt
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