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Verfasst am: 15.07.06, 12:55 Titel: Bürgschaft und Widerrufsbelehrung
Hallo,
ich habe 2 Fragen, für deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre:
1. ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Kontokorrentkredit ohne eine vom Bürgen unterschriebene Widerrufsbelehrung zu dieser Bürgschaft rechtswirksam?
2. Wie verhält sich der Fall, wenn auch für den der Bürgschaft zugrunde liegende Kontokorrentkredit keine Widerrufsbelehrung durch den Kreditnehmer unterzeichnet wurde?
zu 1: Bezüglich der Bürgschaft besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Eine entsprechende Belehrung ist daher ebenfalls nicht notwendig.
zu 2: Der Kontokorrentvertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch den Kunden kündbar. Ein Widerruf macht daher inhaltlich keinen Sinn. Rein formal ist der Kontokorrentkredit aber ein Verbraucherkredit gemäß BGB § 491 bei dem dem Kunden gemäß BGB § 495 ein Widerrufsrecht gemäß BGB § 355 zusteht. Ist keine Widerrufsbelehrung unterzeichnet worden, so gilt das Widerrufsrecht bis auf weiteres.
Der Kunde hat in diesem Fall die Wahl, entweder fristllos zu kündigen oder den Vertrag zu widerrufen. In beiden Fällen muss er den Kredit sofort zurückzahlen. Einen Unterschied gibt es nur bei der Zinsberechnung.
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