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Vetragssprache

 
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Neo23x0
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 14:31    Titel: Vetragssprache Antworten mit Zitat

Angenommen, man hat eine Firma in Costa Rica (Mittelamerika) angemeldet und möchte Verträge mit deutschen Kunden schließen..., ist es dann möglich, die Verträge in deutsch abzufassen?
Als Vertragssprache habe ich dort bisher nur spanische Papiere vorliegen sehen.
In Deutschland gibt es die Freiheit der Vertragssprache. Da wird dann vor der Gerichtsverhandlung der Vertrag von meinetwegen schwedisch ins Deutsche übersetzt. Ist das in Costa Rica auch der Fall? Hat das überhaupt etwas mit dem jeweiligen Land des Gerichtsstandes zu tun?
Wenn Ja/Nein, woher kann man da exakte Infos bekommen? Weiß das jemand. Ist sowas igendwo niedergeschrieben?

Gruß - Flo
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. können die Parteien doch vereinbaren was sie wollen.
Die Parteien (von Ausnahmen wie Verbraucherverträgen abgesehen) können grds. die Vertragssprache, Gerichtsstand, anwendbares Recht frei wählen.
Was natürlich passieren könnte wäre:
1. Die Parteien einigen sich auf Anwendung des z.B. Costa Ricanischen Zivilrechts.
2. Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass die Vertragssprache Deutsch sein soll

Wenn nun nach Costa Ricanischem Zivilrecht Verträge die nicht in meinetwegen Spanisch abgefasst sind, nichtig sind, kann es natürlich Probleme geben.
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