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Verfasst am: 18.07.06, 11:07 Titel: Säumniszuschläge und Mahngebühr
Hallo,
Gesetzt den Fall, dass ein Bürgen der Stadt einen Geldbetrag aufgrund eines Abgabenbescheides schuldet, seiner Zahlungsverpflichtung aber nicht nachkommt, wird die Stadt dem Bürger eine Mahnung zusenden.
Wäre es erlaubt dass die Stadt dann sowohl Säumniszuschläge, als auch Mahngebühren erhebt?
Und wenn ja, wie werden die Säumniszuschläge berechnet?
Wie hoch dürfen die Mahngebühren sein?
Vom Finanzamt ist man das so gewohnt, dass in dem Steuerbescheid auch eine Belehrung über verspätete Zahlung mit der Angabe der Höhe der Säumniszuschläge steht.
Ist die Stadt nicht verpflichtet ebenfalls in dem Abgabenbescheid einen Hinweis auf die anfallenden Säumniszuschläge zu geben?
Der Säumniszuschlag richtet sich im allgemeinn nach dem Verwaltungskostengesetz. Unter anderem aber auch die Gebührenordnung des jeweiligen Landes. Zur Zeit ist der Saumniszuschlag bei 1% pro Monat wenn der Betrag über 50 € liegt.
Hinweis dies ist die allgemeine Handhabung, das spezielle Gesetz geht vor und kann andere Regelungen enthalten.
Bitte beachten, wenn nicht gezahlt wird kann es zur Vollstreckung kommen. Das sind Kosten die enorm in die Höhe schnellen.
Zuletzt bearbeitet von leuchtekinn am 18.07.06, 17:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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