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Person A hat eine private Haftpflichtversicherung. A hat eine Wohnung gemietet, inclusive Einbauküche. Beim Saubermachen des Herdes wird der Griff des Backofens abgerissen.
Der Schaden wird der PHV gemeldet. Nach telefonischer Rückfrage, teilen verschiedene Sachbearbeiter mit, dass ein solcher Schaden mitversichert sei. Ein Frageboden wird an den Geschädigten gesandt. Da dieser nicht antwortet, kümmert sich A weiter um die Angelegenheit und kann nach ca. einem 3/4 Jahr endlich eine Rechnung für den Ersatz des Herdes bei der Versicherung vorlegen.
Jetzt wird der Schaden abgelehnt, mit der Begründung
- es sich um eine geliehene, gemietete Sache handelt
- es sich nicht um Wohnraum, sondern einen bewegliches Objekt handelt.
Generell kann A die Ausschlüsse auch nachvollziehen, aber ist es in Ordnung, dass die Ablehnung nach so langer Zeit kommt, obwohl die Schadensanzeige schon zu einer Ablehnung führen hätte müssen. Ausserdem wurde von mehreren Sachbearbeitern eine Zusage zu diesem Schaden gegeben.
Wie sollte A jetzt vorgehen? A ist mit dieser Abwicklung nicht einverstanden.
ich würde behaupten, dass mündliche zusagen am telefon ohne kenntnis des einzelfalls erfolgen und daher unverbindlich sind. die beweisführung ist hier auch kaum möglich.
und die ablehung nach der langen zeit kann dadurch erklärlich sein, dass jetzt erst die rechnung vorliegt.
erst wenn die unterlagen komplett sind erfolgt die entscheidung zur regulierung dem grunde nach. weiter ist zu beachten, dass mit ablehnung der schadeneintrittspflicht der versicherte keine erklärungen mehr abgeben muss. solange der fall in bearbeitung ist kann der versicherer stets angaben des versicherten verlangen. _________________ MfG,
Duisburger
Beim Saubermachen des Herdes wird der Griff des Backofens abgerissen. (...)
. Nach telefonischer Rückfrage, teilen verschiedene Sachbearbeiter mit, dass ein solcher Schaden mitversichert sei.
Ich frag mich, was für ´ne Sorte von Sachbearbeitern das waren, die eine solche Auskunft geben. Nach den allgemein gebräuchlichen Besonderen Bestimmungen in der Privathaftpflicht sind zwar Mietsachschäden mitversichert; davon ausgenommen sind allerdings ausdrücklich Schäden an Elektrogeräten. Die Ablehnung der Schadenregulierung geht also in Ordnung, nur die Begründung scheint etwas daneben zu sein. Außer, du hättest ausnahmsweise Besondere Bedingungen, in denen bei den Mietsachschäden die Elektrogeräte nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (nachlesen). In dem Fall könnte man sich dann wirklich drum streiten, ob eine "Einbauküche" als Mobliliar zählt oder als Gebäudebestandteil. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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