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Zinsen von der Gebäudeversicherung ?

 
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kleiner Unternehmer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 10:40    Titel: Zinsen von der Gebäudeversicherung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

wieder eine kleine Geschichte:

Es war einmal ein kleiner Unternehmer dessen Gewerbeanwesen brannte im Jahr 2000 zu einem Großteil ab. Eine sehr ärgerliche und nervenaufreibende Schadenabwicklung mit seiner Gebäudeversicherung folgte. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, wurde damals ein Vergleich mit der Versicherung geschlossen. Der Wiederaufbau wurde wegen einer nicht unerheblichen Unterversicherung und aus Kostengründen selbst in die Hand genommen. Dieser Wideraufbau ist im Gange und wird sich noch länger hinziehen.
Die Versicherung hatte damals einen Teil, ca. 25 %, der Schadensumme ausgezahlt, beim Vergleich 10 Monate später nochmals ca. 35 % der Schadensumme.
Da dieses Geld nun fast aufgebraucht war, forderte der kleine Unternehmer im März 2006 die Restentschädigung an. Die Versicherung wollte mit der Begründung dass 5 Jahre seit dem Schaden vergangen waren die Restentschädigung nicht auszahlen (siehe Geschichte des kleinen Unternehmers in diesem Forum vom 22.03.2006 mit der Überschrift: Bankrott wegen Gebäudeversicherung?). An dieser Stelle vielen Dank für die damals erhaltenen Beiträge zu diesem Thema. Der kleine Unternehmer musste rund 2500 Euronen für einen guten Anwalt abdrücken und bekam ein paar Monate später die Restentschädigung verhältnismäßig problemlos ausbezahlt.
Trotzdem hatte er sich über das Vorgehen der Gebäudeversicherung wieder einmal dermaßen aufgeregt und geärgert.
Nun denkt der kleine Unternehmer, dass Ihm noch Zinsen gem. § 20 Abs. 3 der FEVB zustehen. Diese Verzinsung für die Restentschädigung forderte er dann schriftlich bei der Gebäudeversicherung an.
Die Versicherung lehnte eine Verzinsung aber ab.
Als Begründung nannten Sie die Abgeltungsklausel unter die auch die Zinsansprüche fallen würden. Im Vergleich, der damals unterzeichnet wurde, stand:
„Mit der Zahlung des Betrages….. sind alle Ansprüche aus diesem Schadenfall abgegolten.“

Nun fragt sich der kleine Unternehmer, ob dem so ist?

Da der kleine Unternehmer nicht schlecht verschuldet ist, forderte er zudem noch Zinsen, die über die 4 % in § 20 Abs. 3 der FEVB genannten Zinssatz hinausgehen.
Beim Lesen des § 20 Absatz 3 der FEVB konnte er nicht erkennen, dass mit der weitergehenden Zinspflicht eine Vorfinanzierung des Wiederaufbaus durch eine Bank gemeint sein soll. Vielmehr ging er davon aus, dass dies für Versicherungsnehmer gilt die ihr Gebäude über eine Bank finanziert haben und noch verschuldet sind. Quasi als Ausgleich für die Zinszahlungen an die finanzierende Bank. Denn die Kredite enden ja nicht bei einem Brandschaden. Die Raten - Schulden müssen auch für abgebrannte Objekte weiter bezahlt werden.

Hierzu wurde nur ergänzend erwähnt, dass für den Wiederaufbau kein Kredit zur Vorfinanzierung gebraucht wurde und grundsätzlich keine Kreditzinsen umfasst seien.

Falls ein Zinsanspruch besteht, wie hoch wäre dieser?

Zur Information der Text aus den Versicherungsbedingungen:

§ 20 Abs. 3 der FEVB

Der Versicherungsnehmer kann die Verzinsung der Entschädigung nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls mit 4 von Hundert für das Jahr verlangen, soweit nicht aus anderen Gründen eine weitergehende Zinspflicht besteht. Die Verzinsung entfällt, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats seit Anzeige des Schadens gezahlt wird. Zinsen werden erst fällig wenn die Entschädigung fällig ist.

Der kleine Unternehmer sucht Antworten, Gerichturteile oder ähnlich gelagerte Fälle mit ähnlichem Sachverhalt.

Für alles was weiter hilft und Infos vielen Dank im Voraus.

Gruß vom
kleinen Unternehmer
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