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Verfasst am: 17.07.06, 08:28 Titel: HEV 2002 gekoppelt an das Wirtschaftsjahr der AG ?
Hi ihr Leute.
Ausgang des Streit um die HEV (Halbeinkünfteverfahren ) ist das Wirtschaftjahr der AG, die nicht mit dem Kalenderjahr identisch, sondern unabhängig davon ist, und das HEV darauf hin verweigert wird. Also Vollversteuerung, obwohl das HEV ab 1.1.2002 wirksam ist.
1)Folgende Überlegung steht an.
Eine Aktie der Firma Siemens wird im Nov. 2001 gekauft. Diese Aktie wird im März 2002 verkauft. Also steuerpflichtig. Jetzt ist die Auffassung der Behörde, daß hier eine Übergangsregelung gilt, die besagt, daß hier nicht die HEV gilt, sondern das Wirtschsaftsjahr der AG als Grundlage. Also volle Steuerpflicht, also kein HEV, obwohl der Verkauf in 2002 ist.
Richtig oder nicht richtig ?
2) Weitere Überlegung
Eine Aktie dieser Firma wird in März 2002 gekauft und April 2002 wieder verkauft. Auch hier wird die Auffassung vertreten, daß die volle Steuerpflicht zutrifft, also keine HEV, weil das Wirtschaftsjahr dieser AG in 2002 als Grundlage gilt, und diese noch nicht abgeschlossen ist. Auch hier wird das HEV verweigert, obwohl Kauf und Verkauf in 2002 erfolgten, aber das Wirtschaftsjahr der AG ( 1.10.-30.9 ) noch nicht abgeschlossen ist. Hat in diesen zweiten Fall das Finanzamt wirklich recht, obwohl alle Vorgänge sich in 2002 zutragen haben ?
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