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Verfasst am: 19.07.06, 13:03 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]: Rücksendung bei Nichtgefallen, Ware kommt nicht an
Guten Tag,
2 Situationen, die passiert sind bei gewerblichem Verkauf in Internetauktionshaus [Name geändert]:
1. Käufer A möchte einen Artikel zurückschicken wegen Nichtgefallen. Verkäufer B stimmt natürlich zu, er solle ihn zurücksenden, dann bekäme er das Geld zurück. Nun kommt der Artikel aber nie an. Käufer A fragt mehrfach nach, ob die Ware da sei, was aber nicht der Fall ist. Es handelt sich um einen Artikel im Wert von 80 Euro, den Verkäufer B selbstverständlich als Paket geschickt hat. Käufer A jedoch hat ihn als Warensendung zurückgeschickt, die nie ankam. Frage: Wer ist schuld? Hätte Verkäufer B ausdrücklich betonen müssen, dass die Ware als Paket versendet werden muss? Verkäufer B ist selbstverständlich davon ausgegangen.
2. Käufer A schickt einen Artikel zurück, der angeblich kaputt angekommen ist. Verkäufer B ist ganz sicher, dass das kein Transportschaden sein kann, sondern von A unsachgemäß behandelt wurde. Es ist offensichtlich so. B schreibt A das vorsichtig. Dieser droht mit Anwalt, negativer Bewertung und Strafanzeige, wenn das Geld nicht erstattet würde. Die Beweisfrage ist sicher schwierig. B möchte auch keinen Stress, andererseits auch nicht, dass Leute wie A mit so etwas durchkommen. B vermutet sogar, dass A den Artikel extra bestellt hat, um einen bereits vorhandenen gleicher Art zu entsorgen, so sieht es aus. A möchte auch auf keinen Fall einen Ersatz, sondern das Geld zurück einschließlich Porto.
Verfasst am: 19.07.06, 13:14 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]: Rücksendung bei Nichtgefallen, Ware kommt nicht an
petra1199 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
2 Situationen, die passiert sind bei gewerblichem Verkauf in Internetauktionshaus [Name geändert]:
1. Käufer A möchte einen Artikel zurückschicken wegen Nichtgefallen. Verkäufer B stimmt natürlich zu, er solle ihn zurücksenden, dann bekäme er das Geld zurück. Nun kommt der Artikel aber nie an. Käufer A fragt mehrfach nach, ob die Ware da sei, was aber nicht der Fall ist. Es handelt sich um einen Artikel im Wert von 80 Euro, den Verkäufer B selbstverständlich als Paket geschickt hat. Käufer A jedoch hat ihn als Warensendung zurückgeschickt, die nie ankam. Frage: Wer ist schuld? Hätte Verkäufer B ausdrücklich betonen müssen, dass die Ware als Paket versendet werden muss? Verkäufer B ist selbstverständlich davon ausgegangen.
2. Käufer A schickt einen Artikel zurück, der angeblich kaputt angekommen ist. Verkäufer B ist ganz sicher, dass das kein Transportschaden sein kann, sondern von A unsachgemäß behandelt wurde. Es ist offensichtlich so. B schreibt A das vorsichtig. Dieser droht mit Anwalt, negativer Bewertung und Strafanzeige, wenn das Geld nicht erstattet würde. Die Beweisfrage ist sicher schwierig. B möchte auch keinen Stress, andererseits auch nicht, dass Leute wie A mit so etwas durchkommen. B vermutet sogar, dass A den Artikel extra bestellt hat, um einen bereits vorhandenen gleicher Art zu entsorgen, so sieht es aus. A möchte auch auf keinen Fall einen Ersatz, sondern das Geld zurück einschließlich Porto.
Petra
Zu Fall 1.
So viel Hirn muss der Käufer selbst haben, die Ware versichert zurückzusenden...
Zu Fall 2.
Schwierig zu beurteilen... Vermutlich muss der Verkäufer in den bitteren Apfel beißen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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