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Kfz Versicherung kündigen

 
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Hardy24
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Anmeldungsdatum: 24.06.2006
Beiträge: 111
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 19:23    Titel: Kfz Versicherung kündigen Antworten mit Zitat

Hallo Experten,

Person A möchte die Kfz Versicherung kündigen, ist dies beim Umzug in eine andere Stadt bzw. Landkreis möglich ?
Wann sind generell Versicherungen kündbar, wenn man eine günstigere gefunden hat und sparen möchte?

MfG
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.06.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

auch bei versicherungen handelt es sich um verträge. und verträge zeichnen sich u.a. dadurch aus, das man sie einhält und sie für eine bestimmte dauer geschlossen werden.

kfz-vers-verträge sind i.d.r. jahresverträge und jährlich zum ablauf der versicherungsperiode kündbar (meist 31.12./1.1 - aber achtung: wenn der vertrag noch kein jahr bestand könnte nach kurztarif abgerechnet werden - das wird teuer), kündigungsfrist meist ein monat zum vertragsende oder bei einer prämienerhöhung ohne leistungsausweitung. dafür gibt es ja im oktober/november auch die neuen prämienankündigungen per post.

der umzug in eine andere gemeinde stellt keinen kündigungsgrund dar, es sei denn, es handelt sich um einen regionalversicherer, der dort zufällig nicht tätig ist.
_________________
MfG,
Duisburger

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Gast






BeitragVerfasst am: 17.07.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherte könnte beim Umzug sein Kfz abmelden, die Versicherung mit der Abmeldebestätigung kündigen. Dann erneut anmelden und neu versichern. Das wird aber in der Regel teurer werden als die Versicherung gleich fristgerecht zu kündigen...
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Der Versicherte könnte beim Umzug sein Kfz abmelden, die Versicherung mit der Abmeldebestätigung kündigen. Dann erneut anmelden und neu versichern. Das wird aber in der Regel teurer werden als die Versicherung gleich fristgerecht zu kündigen...


Ganz so einfach ist es leider nicht...
Der (Vor)Versicherer bekommt dann bei der Neuanmeldung mit (durch Anfrage des Folgeversicherers nach letztem SFR), dass das KfZ wieder angemeldet wurde und da das Risiko (das Auto) dann doch nicht weggefallen ist.
Also kein außerordentlicher Kündigungsgrund gegeben ist.
Dann kann er darauf bestehen, dass der Vertrag erhalten bleibt. Denn hier muss dann weiterhin fristgerecht gekündigt werden...

Das obig genannte Prinzip würde nur funktionieren, wenn das Auto zwischenverkauft worden wäre.
_________________
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