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Verfasst am: 19.07.06, 19:09 Titel: Profitieren von Abmahnkosten nur die Anwälte?
Ist es möglich als Privatperson an einer Abmahnung durch einen Anwalt zu verdienen, oder stehen die eingetriebenen Abmahnkosten nur dem Anwalt zu? Wonach richtet sich die Höhe einer Abmahnung, nur nach der RVG oder nach einem Streitwert etc? Desweiteren möchte ich gern wissen, ob man als Mandant anonym bleiben kann um den Anwalt in eigenem Namen handeln zu lassen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.07.06, 20:12 Titel:
1. Die Abmahnkosten sind die gesetzliche Vergütung des abmahnenden Anwalts lt. RVG. Die kassiert er also alleine. (Daß es einzelne schwarze Schafe gibt, die standeswidrig mit ihren Auftraggebern teilen, ist eine andere Sache.)
2. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem RVG, Basis ist die Höhe des Gegenstandswertes (bei markenrechtlichen Streitigkeiten in der Regel zwischen 5.001 und 150.000 EUR).
3. Da ein abmahnender Anwalt im Zweifel seine Aktivlegitimation (bzw. die seines Auftraggebers) nachweisen muß, ist Anonymität des Mandanten unter diesen Umständen sicherlich nicht zu begründen (es mag in anderen Konstellationen Gründe geben, den Auftraggeber nicht offenlegen zu müssen, das sind aber krasse Ausnahmefälle). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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