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Verfasst am: 29.07.06, 15:46 Titel: unschuldig,doch rechtschutzversicherung will nicht zahlen.
hallo forenmitglieder,
vor 10 monaten wurde ich von der polizei aufgesucht und nach dem ersten schock erfuhr ich, dass gegen mich eine anzeige wegen betrugs vorliegt.
jeand hatte hatte meinen benutzernamen bei Internetauktionshaus [Name geändert] verwendet, um handys anzubieten, die dann nie verschickt wurden. in meinem Internetauktionshaus [Name geändert] account war davon allerdings nichts zu sehen. als ich dann bei der polizei mein bewertungsprofil offenlegte und beweisen konnte, dass ich zu der zeit, als die handys eingestellt wurden, im krankenhaus lag, wurde das verfahren eingestellt.
mein anwalt hat mir kürzlich die rechnung zukommen lassen und diese fiel immens hoch aus. er hat mich zur polizei begleitet, einen anruf getätigt und möchte dafür 700 €.
als ich die rechnung meiner rechtschutzversicherung vorlegte, weigerte sich diese, die rechnung zu bezahlen mit der begründung, es handele sich um eine vorsätzliche sache.
dies könnte ich prinzipiell verstehen, wenn ich schuldig gewesen wäre.
ist das korrekt? wenn ich die unschukd nachweisen kann, bin ich dann für die versicherung trotzdem täter? was übernehmen diese rechtschutzversicherungen dann überhaupt?
Verfasst am: 29.07.06, 16:10 Titel: Re: unschuldig,doch rechtschutzversicherung will nicht zahle
haeslein hat folgendes geschrieben::
was übernehmen diese rechtschutzversicherungen dann überhaupt?
Das steht in den Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Oft werden alle Strafsachen wegen Delikten von der Deckung ausgenommen, die nur vorsätzlich begangen werden können. Betrug gehört dazu. Manche Rechtsschutzversicherer bezahlen das aber auch erst einmal unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass in einem gerichtlichen Verfahren kein vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers festgestellt wird.
Wenn Sie mit der ablehnenden Entscheidung Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten (!) gegen diese Klagen. Alternativ können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Ein Verfahren beim Ombudsmann ist für Sie kostenlos und hat verjährungshemmende Wirkung.
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