Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - anwaltskosten für eine beratung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

anwaltskosten für eine beratung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
maschenka
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 12:57    Titel: anwaltskosten für eine beratung Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

könnte mir jemand Auskunft geben, wie hoch die Kosten für eine Beratung sein könnten. Es geht um die Prüfung eines Mietvertrages.

Ist dringend!

Danke im Voraus! Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Durch die Gebührenrechtsänderung zum 1.7.06 sollen die Gebühren für die Erstberatung in Zukunft ausgehandelt werden.

Sofern Sie Mieterin sind, gelten Sie als Verbraucher und müssen maximal 190,- € zzgl USt. zahlen.

Wie hoch die Gebühr tatsächlich ausfällt, hängt im Prinzip vom Inhalt der Frage ab. Die Anwälte werden wohl weiterhin die Gebühren an dem Streitwert festsetzen.

Wenn die Frage darin besteht, ob der Vermieter die kaputte Klobrille für 25 € austauschen muss, wird es definitiv günstiger als wenn es darum geht, ob der Vermieter Sie von heute auf morgen auf die Straße setzen darf.

P.S.: Dies gilt natürlich nur, wenn Sie mit "Prüfung eines Mietvertrages" meinen, dass der Anwalt kurz reinschaut und Ihnen sagt, ob Sie im aktuellen Problem Recht haben. Wenn tatsächlich ein komplettes Vertragswerk durchgeprüft werden soll (z:B. weil Sie Vermieterin sind und für Ihre 50 Wohnungen neue Verträge verwenden wollen), sind wir schnell im 4-stelligen €-Bereich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Durch die Gebührenrechtsänderung zum 1.7.06 sollen die Gebühren für die Erstberatung in Zukunft ausgehandelt werden.

Sofern Sie Mieterin sind, gelten Sie als Verbraucher und müssen maximal 190,- € zzgl USt. zahlen.

...

P.S.: Dies gilt natürlich nur, wenn Sie mit "Prüfung eines Mietvertrages" meinen, dass der Anwalt kurz reinschaut und Ihnen sagt, ob Sie im aktuellen Problem Recht haben. Wenn tatsächlich ein komplettes Vertragswerk durchgeprüft werden soll (z:B. weil Sie Vermieterin sind und für Ihre 50 Wohnungen neue Verträge verwenden wollen), sind wir schnell im 4-stelligen €-Bereich.


Nur zur Klarstellung: Eine Vertragsprüfung wird - wenn man einmal ein typische Mietvertragsformular unterstellt und "Vertragsprüfung als "kucken ob der Vertrag so in Ordnung ist"- kaum einmal ein Fall einer "Erstberatung" im Sinn des RVG sein. Die 190,- € plus USt - Grenze wird daher m.E. hier - wie ja auch erwähnt - so gut wie nie einschlägig sein.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.