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recht.de :: Thema anzeigen - Spätfolgen nach Unfall , nach 3 Jahren verjährt ????
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Spätfolgen nach Unfall , nach 3 Jahren verjährt ????

 
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 11:27    Titel: Spätfolgen nach Unfall , nach 3 Jahren verjährt ???? Antworten mit Zitat

Hallo,
nehmen wir mal an, A erleidet im Okt. 2003 einen Autounfall, Unfallversicherung wird informiert und zahlt Krankenhaustagegeld.
Juli 2005 wird festgestellt, dass bei dem Unfall Handgelenk gebrochen war und nicht richtig verheilt ist. Es folgt OP u.s.w. Behandlung wurde abgeschlossen Mai 2006.
Es wird eine Invalidität von 20% festgestellt und die Versicherungsleistung ausgezahlt.
In der Leistungsabrechnung der Versicherung steht unter:
BESONDERE HINWEISE über Rechtsbehelfe und deren Folgen
Sie können Ihren vermeidlichen Anspruch nur noch innerhalb einer Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend machen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie unsere Erklärung über Ihren Leistungsanspruch erhalten haben.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie alleine aus diesem Grund entgültig Ihren Versicherungsanspruch. Das bedeutet, Sie büßen nicht nur die gerichtliche Einspruchsmöglichkeit ein, sondern haben auch keinen Versicherungsanspruch für diesen Schadensfall mehr.
Was würde dies bedeuten???
Da in dem letzten Gutachten schon darauf hingewiesen wird, dass alles auf eine beginnende Verformung des Handgelenkes hinweist und mit einer Verschlechterung des Zustandes zu rechnen ist, würde dies nach Ablauf der 6 Monaten nicht mehr übernommen werden ???
Laut Bedingungen werden eintretende Spätfolgen innerhalb von 3 Jahren übernommen!!
Ab wann läuft diese Frist, ab Kenntnis über die Spätfolgen oder ab Unfalldatum ???
Bin für jeden Rat dankbar
Gruss Christina
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christina,

das Thema hatten wir doch schonmal:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=387070&highlight=#387070

mehr als ich damals (am 13.06.06) geschrieben hatte, kann ich heute auch nicht schreiben. Was sagt denn dein Rechtsanwalt dazu?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,
am Anfang wollten die ja nichts zahlen weil sie der Auffassung waren, die Verletzungen würden nicht von diesem Unfall stammen.
Jetzt haben Sie ja gezahlt aber was ist wenn eine Verschlechterung des Zusandes nach Ablauf der 6 Monatsfrist eintritt?
Gruss Christina
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