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Werden VL aufs Bruttogehalt aufgeschlagen?

 
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werweisswarum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 19:26    Titel: Werden VL aufs Bruttogehalt aufgeschlagen? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine ganz allgemeine Frage. Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber 40€ VL erhält werden diese dann versteuert, sprich werden diese dann auf das Bruttogehalt aufgerechnet?

Falls ja, gibts da eine Möglichkeit dies zu umgehen?

Danke im Voraus...
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Tobias10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 216
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 20:30    Titel: Re: Werden VL aufs Bruttogehalt aufgeschlagen? Antworten mit Zitat

werweisswarum hat folgendes geschrieben::
Hallo,

mal eine ganz allgemeine Frage. Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber 40€ VL erhält werden diese dann versteuert, sprich werden diese dann auf das Bruttogehalt aufgerechnet?


VL gelten nach §2 Abs. 5 steuerrechtlich grundsätzlich als steuerpflichtige Einnahmen und werden mitversteuert. Dies gilt z.B. für VL auf Bausparverträgen, etc.

werweisswarum hat folgendes geschrieben::

Falls ja, gibts da eine Möglichkeit dies zu umgehen?


Wenn es sich bei den VL um Vermögensbetiligungen handeln würde, wären diese bis zum halben Wert der Vermögensbeteiligung bzw. maximal 135€/Kalenderjahr steuerbefreit (§ 19a Abs. 1). Es muss sich dabei aber um verbilligte Sachbezüge handeln, die dem Erwerb von z.B. Aktien oder Wandelschuldverschreibungen des AG dienen. (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a) bzw. b) VermBG).

Es kommt also auf die Art der Beteiligung an, die mit den VL bezweckt wird.

Gruß,
Tobias10
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