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Ab August Schüler, was bekomme ich an Geld?
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[KoC]Marlboro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 22:51    Titel: Ab August Schüler, was bekomme ich an Geld? Antworten mit Zitat

Also ich bin ab August 2006 Schüler auf einem Berufskolleg, um meinen Realschulabschluss nachzuholen.
Zur Zeit bekomme ich Hartz IV. Ich kann aber ab August dann BAföG beantragen, welches u.U. 666€ werden könnten ( mit Kindergeld und Halbwaisenrente, da Mutter verstorben ist ).

Frage:
Übernimmt die ARGE dann weiterhin die angemessenen Mietkosten von 230€ KM + NK, sodass ich nur noch den Differenzbetrag von ~111€ vom BAföG dem Vermieter dazugeben muss oder über die ARGE ab Bezug von BAföG ( bzw. sobald ich Schüler bin ) keinen Cent mehr?

Mein Vater meinte, die ARGE übernimmt dann weiterhin 230€ + NK, mit dem Rest muss ich zusehen...


Wenn die ARGE nichts übernimmt, würde ich besser fahren, wenn ich arbeitslos bleibe. Weil im Moment habe ich monatlich 166€ zur Verfügung. Sollte die ARGE aber dann mit BAföG nichts mehr anteilig übernehmen, hätte ich dann nur noch ~60€ im Monat. Also würde ich quasi nur noch bestraft werden, wenn ich mich weiterbilden möchte!

Bitte helft mir!


/edit
Achso, ich wohne alleine, Vater ist arbeitslos und meine Wohnung kostet 410€ warm. Die Wohnung ist eigentlich zu groß, aber mir wäre geholfen, wenn die ARGE weiterhin 230€ KM + NK übernimmt und ich den Rest von den 666€ BAföG dazugebe und fertig.
Ich wohne deshalb in einer teuren, großen Wohnung, da ich vorher mit meiner Mutter und meinem Bruder hier gewohnt habe und mein Bruder jetzt zu meinem Vater zurück ist. Dort ist aber kein Platz mehr, sodass ich dort nicht mehr einziehen könnte. Und mein Vater ist seit Oktober 2005 arbeitslos.


Sorry, habe mich im Forum verklickt! Bitte verschieben! Danke.
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Schnuckilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn, wenn Sie sich erst einmal eine günstigere "angemessene" Wohnung suchen?

Aber sich wieder arbeitslos zu melden ist natürlich auch 'ne Alternative... Traurig

Außerdem ist mir nicht wirklich bewusst, warum Sie dann weniger haben als vorher.

Beim Bafög-Bezug hätten Sie insgesamt 666 Euro.

Vorher durch SGB II-Leistungen müsste es eine Regelleistung von 345 Euro gewesen sein. Zzgl. 230,-- Miete ("weiterhin" = vorher wurde auch nicht die tatsächliche Miete berücksichtigt) + ca. 100,-- BK und Heizung ergeben 675 Euro.
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[KoC]Marlboro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist folgendermaßen:

Mir geht es darum, wie viel BAföG ich bekomme, da mein Vater seit Oktober 2005 arbeitslos ist. Meine Mutter ist anfang des Jahres verstorben und ich bin bis jetzt in der Wohnung geblieben ( wir haben hier vorher mit meinem Bruder, meiner Mutter und mir gewohnt ).

Ist es richtig, auch wenn ich jetzt noch Hartz IV-Empfänger bin, dass die ARGE ab August ( also wenn ich offiziell Schüler bin und NICHT mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe ) die angemessene Kaltmiete für eine Wohnung übernimmt ( hier: 230€ KM + NK ) und ich den Differenzbetrag von 111€ selbst an den Vermieter zahlen muss?
Mir wurde in anderen Foren gesagt, dass die ARGE ab August dann keinen Cent mehr übernimmt und ich Miete, NK und alles andere an Ausgaben von meinem BAföG zahlen soll, da in dem BAföG-Satz von 412€ ( Höchstsatz ) schon Mietzuschuss usw. mit inbegriffen sind.

Was ist jetzt richtig?
Nach einem Telefonat am Dienstag mit der ARGE wurde mir dort auch bestätigt, dass die ARGE ab August nicht mehr für mich zuständig ist. Also ich alle Ausgaben über das BAföG abwickeln muss, was niemals reichen kann!
Wenn wir von dem Höchstsatz an BAföG ausgehen ( 412€ ) + Kindergeld ( 154€ ) + Halwaisenrente ( ~100€ ) kommen wir auf einen genauen Satz von 666€ BAföG.
Sollte die ARGE weiterhin 230€ KM + NK übernehmen, kann ich problemlos die Differenz von 111€ an den Vermieter vom BAföG zahlen und meine 180€ monatliche Ausgaben ( Telefon, Internet, Handy, KFZ-Versicherung etc. ) und habe dann ca. 300-350€ zum Leben.

Die ARGE hat nach dem Tod meiner Mutter noch 6 Monate ( die jetzt Ende Juli abgelaufen sind ) die volle Miete von 410€ ( inkl. NK ) übernommen.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 12:57    Titel: Re: Ab August Schüler, was bekomme ich an Geld? Antworten mit Zitat

[KoC]Marlboro hat folgendes geschrieben::

Übernimmt die ARGE dann weiterhin die angemessenen Mietkosten von 230€ KM + NK, sodass ich nur noch den Differenzbetrag von ~111€ vom BAföG dem Vermieter dazugeben muss oder über die ARGE ab Bezug von BAföG ( bzw. sobald ich Schüler bin ) keinen Cent mehr?


Gem. § 13 Abs. 3 BAföG kommt evtl. zu dem Grundbetrag noch ein Mietzuschlag für diejenigen hinzu, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Dieser ist abhängig von der Höhe der Miete und der Nebenkosten und beträgt maximal 64 Euro.

Daneben kann ein Anspruch auf Wohngeld nach dem WohnGG bestehen.

Daß daneben Leistungen nach ALG II bezogen werden können, ist mir nicht bekannt.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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[KoC]Marlboro
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Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also heißt das, dass die ARGE tatsächlich ab Bezug von BAföG keinen Cent mehr ( hier die laut ARGE angemessenen Mietkosten von 230€ Kaltmiete + NK ) übernimmt und ich wirklich alles vom BAföG bezahlen muss?

Ein Bekannter sagte mir, da ich jetzt Hartz IV bekomme, übernimmt auch die ARGE, wenn ich Schüler bin weiterhin die 230€ KM + NK und den Rest muss ich vom BAföG bezahlen.
Genau so, wie es 'Schnuckilein' hier gepostet hat.
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Koni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

BaföG Anspruch schließt AlgII Anspruch aus. (§7 (5) SGBII). Das heißt die Arge zahlt weder Miete noch Regelsatz.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
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[KoC]Marlboro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
BaföG Anspruch schließt AlgII Anspruch aus. (§7 (5) SGBII). Das heißt die Arge zahlt weder Miete noch Regelsatz.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

Und wie soll ich dann bitte leben?
Werde ich jetzt bestraft, dass ich mich weiterbilden möchte und zur Schule gehe? Wenn ich BAföG bekomme, wie soll ich denn davon dann Miete, Nebenkosten und meine monatlichen Ausgaben bezahlen UND dann noch leben?

Wie 'Schnuckilein' schon beschrieben hat, bekomme ich an BAföG ~666€, bin aber halt 'nur' Schüler. Mein BAföG-Satz ist deshalb so hoch, da ich noch die Halbwaisenrente und das Kindergeld bekomme. Warum übernimmt die ARGE dann nicht weiter anteilig die Miete von 230€ kalt und die NK?
Ich würde besser fahren, wenn ich weiterhin arbeitslos bleibe und Hartz IV bekomme, da dann die ARGE anteilig übernimmt, anstatt zur Schule zu gehen.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

[KoC]Marlboro hat folgendes geschrieben::
Werde ich jetzt bestraft, dass ich mich weiterbilden möchte und zur Schule gehe? Wenn ich BAföG bekomme, wie soll ich denn davon dann Miete, Nebenkosten und meine monatlichen Ausgaben bezahlen UND dann noch leben?
Wenn ich das richtig verfolgt habe, geht es hier um eine Differenz von 9 (i.W.: neun) Euro. Wenn das stimmt, kann ich das Gejammer nicht verstehn.

[KoC]Marlboro hat folgendes geschrieben::
Warum übernimmt die ARGE dann nicht weiter anteilig die Miete von 230€ kalt und die NK?
Weil das nun mal gesetzlich so geregelt ist und Sie als Schüler dem Arbeitsmarkt im Sinne der gesetzlichen Regelungen nicht zur Verfügung stehen.

[KoC]Marlboro hat folgendes geschrieben::
Und wie soll ich dann bitte leben?
Andere müssen das auch. Wie wäre es also, wenn Sie aufhörten zu jammern, Ihren A... hochkriegten, sich einschränkten und ggf. einen Job besorgten? Sehr böse
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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[KoC]Marlboro
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Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm, also im Moment habe ich 160€ zum Leben und wenn ich zur Schule gehe und alles vom BAföG zahlen müsste, wäre es im Besten Fall 105€.

Also werde ich dafür bestraft, wenn ich von der Straße will.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

[quote=Redfox]Daneben kann ein Anspruch auf Wohngeld nach dem WohnGG bestehen.
[/quote]
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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[KoC]Marlboro
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Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, kann!
Selbst wenn, wie hoch wäre das?!
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Redfox
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

[KoC]Marlboro hat folgendes geschrieben::
Ja, kann!
Selbst wenn, wie hoch wäre das?!


Ob und ggf. wie hoch ein eventuelles Wohngeld ist und eine umfassende Beratung kann Dir verbindlich nur Dein für Wohngeld zuständiges Amt mitteilen.

Ggf. hilft auch dieser Link weiter: www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/wog2.html
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Schnuckilein
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Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre mir neu. Allein lebend und BAföG beziehend und dann noch ein Anspruch auf Wohngeld? (vgl. § 41 Wohngeldgesetz)
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[KoC]Marlboro
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war heute beim Amt und mir wurde gesagt, wenn ich BAföG beziehe, habe ich weder Anspruch auf ALG II, noch auf Wohngeld.

Sprich: Ich soll vom BAföG leben! Also muss eine Wohnung gebaut werden, bei der die Kosten fast null sind! Wie sich das unser toller Gesetzgeber vorstellt, soll er mal vor machen!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

[KoC]Marlboro hat folgendes geschrieben::
Sprich: Ich soll vom BAföG leben! Also muss eine Wohnung gebaut werden, bei der die Kosten fast null sind! Wie sich das unser toller Gesetzgeber vorstellt, soll er mal vor machen!
Frag doch mal bei den Studenten, die alle mit ihrem BAöG auskommen, wie das funktioniert. Du bist doch nicht der einzige, der von BAföG leben muss.

Ein erster Schritt wäre zum Beispiel, dir eine Wohnung zu suchen, die du dir auch leisten kannst und die für eine Person angemessen ist. Eine Einzelperson benötigt nicht so eine riesige Wohnung, vorallem nicht dann, wenn er sie sich von anderen finanzieren lassen möchte.
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