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Verfasst am: 27.07.06, 18:16 Titel: Spielt Pflegegeld I eine Rolle bei der Rente?
Hallo,
eine Bekannte (67 Jahre) von mir ist in Teilzeit tätig und
pflegt zudem seit ca. 3 Monaten eine ältere Dame. Dazu erhält sie Pflegegeld I.
Fragen:
1) Hat das Pflegegeld I eine Bedeutung in Bezug auf die zu erwartende Rente?
2) Muss die Bekannte selbst der Rentenkasse mitteilen, dass sie pflegt und Pflegegeld bezieht
oder wurde die Rentenkasse automatisch von der Krankenkasse informiert?
Die Pflegekasse hat von sich aus die Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen und den Rentenversicherungsträger über die Pflegetätigkeit aufzuklären.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe und der wöchentlichen Pflegezeit (beginnend ab 14 Stunden / Woche).
Sofern noch keine Alterrente beantragt wurde, sollte die Pflegetätigkeit die spätere Rente erhöhen.
Wenn die Dame bereits 67 ist, liegt die Vermutung nahe, dass sie bereits eine Altersrente als Vollrente bezieht. In diesem Fall wäre sie in jeder grundsätzlich zur Versicherungspflicht führenden Tätigkeit versicherungsfrei - auch in der Pflegetätigkeit. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Aha, in diesem Fall sollte sie mit der Pfelgekasse der Person, die sie pflegt, Kontakt aufnehmen und dort abklären, ob die RV-Beiträge für sie abführen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Verfasst am: 17.08.06, 16:29 Titel: Re: Spielt Pflegegeld I eine Rolle bei der Rente?
BenC hat folgendes geschrieben::
Hallo,
eine Bekannte (67 Jahre) von mir ist in Teilzeit tätig und
pflegt zudem seit ca. 3 Monaten eine ältere Dame. Dazu erhält sie Pflegegeld I.
Fragen:
1) Hat das Pflegegeld I eine Bedeutung in Bezug auf die zu erwartende Rente?
2) Muss die Bekannte selbst der Rentenkasse mitteilen, dass sie pflegt und Pflegegeld bezieht
oder wurde die Rentenkasse automatisch von der Krankenkasse informiert?
C
viele falsche Antworten dazu.....leider
1.mit der Beantragung und Bewilligung einer Pflegstufe muss man zwangsläufig (mit Namen, Adresse und Geburtsdatum) die Pflegeperson(en) angeben, das hat u.a. auch damit zu tun, dass diese Personen während der Zeit ihrer Pflege unfallversichert sind usw.
2.Pflegegeld ist so ziemlich mit das einzige, was nirgendwo angegeben werden muss, da es der zu Pflegende erhält, der es dann nach seinem eigenen Belieben weiterrreicht (voll oder nur teilweise)
3.Pflegegeld mindert eine Rente nicht
4.bei mindestens 14 Stunden Pflege pro Woche hat der Pflegende sogar Anspruch auf Rentenbeiträge
5.mir ist allerdings Ihre Frage unklar, denn Sie reden von künftiger Rente bei einer angeblich 67-Jährigen.....?
6.es gibt die Pflegekassen, die man übrigens auch ganz anonym anrufen und befragen kann, und es gibt das Info-Telefon des Bundes
p.s.: ich bin interessierter Laie und tue nur meine persönliche Meinung kund! _________________ "Das Gesetz kann niemanden zwingen, seinen Nächsten zu lieben, aber es kann es schwieriger für ihn machen, seinem Haß Ausdruck zu verleihen."
Neil Lawson (1820-90), amerik. Jurist u. Publizist
Verfasst am: 18.08.06, 08:58 Titel: Re: Spielt Pflegegeld I eine Rolle bei der Rente?
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
viele falsche Antworten dazu.....leider
Ach ja?
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
1.mit der Beantragung und Bewilligung einer Pflegstufe muss man zwangsläufig (mit Namen, Adresse und Geburtsdatum) die Pflegeperson(en) angeben, das hat u.a. auch damit zu tun, dass diese Personen während der Zeit ihrer Pflege unfallversichert sind usw.
Theoretisch richtig. Da wir hier jedoch keine Informationen darüber haben, seit wann die Pflegebedürftige ihre Pflegestufe hat und ob die Pflegende zum Zeitpunkt der Beantragung derselben bereits Pflegende war, sind die bisherigen Hinweise durchaus richtig und sinnvoll.
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
2.Pflegegeld ist so ziemlich mit das einzige, was nirgendwo angegeben werden muss, da es der zu Pflegende erhält, der es dann nach seinem eigenen Belieben weiterrreicht (voll oder nur teilweise)
Richtig. Hat jemand was anderes behauptet?
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
3.Pflegegeld mindert eine Rente nicht
s.o.
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
4.bei mindestens 14 Stunden Pflege pro Woche hat der Pflegende sogar Anspruch auf Rentenbeiträge
Wieder richtig. Und wieder hat niemand was anderes behauptet. Die Frage ist aber, ob die Pflegekasse a) von der Pflegenden weiß und b) die Pflegetätigkeit von mind. 14 Std./Woche anerkennt.
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
5.mir ist allerdings Ihre Frage unklar, denn Sie reden von künftiger Rente bei einer angeblich 67-Jährigen.....?
BenC hat folgendes geschrieben::
Sorry, die Dame ist erst 57 Jahre statt 67 Jahre
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
6.es gibt die Pflegekassen, die man übrigens auch ganz anonym anrufen und befragen kann, und es gibt das Info-Telefon des Bundes
Schon wieder richtig. Aber dort erfährt niemand, ob konkret für Hinz oder Kunz RV-Beiträge gezahlt werden.
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
p.s.: ich bin interessierter Laie und tue nur meine persönliche Meinung kund!
Dieser Hinweis ist nun wirklich hilfreich _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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